Geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz gibt es im Freistaat viele. Doch das Rückhaltebecken an der Zusam bei Dinkelscherben stand für eine grundsätzliche Frage: Müssen Grundstücksbesitzer für den Schutz vor Hochwasser enteignet werden? Nun scheint es eine Antwort auf die Frage zu geben.
Einigung nach zähen Grundstücksverhandlungen
Die Behörden haben sich mit den Grundstückseigentümern geeinigt. Nach zähen Verhandlungen trafen sich am Montagnachmittag Vertreter der Behörden zu einem klärenden Gespräch mit den Grundstückseigentümern. Dabei sei man zu einer „einvernehmlichen Lösung“ gekommen, heißt es aus dem Landratsamt. Die Ergebnisse des Gesprächs sollen nun notariell beurkundet werden. Sobald die Verträge unterschrieben sind, ist das Thema Enteignung damit endgültig vom Tisch.
Geplant ist der Rückhaltebecken bei Siefenwang schon seit Jahren. Wie berichtet geriet das Projekt ins Stocken, weil die zum Bau nötigen Grundstücke vom Wasserwirtschaftsamt zunächst nicht erworben werden konnten. Nach der Hochwasserkatastrophe im Juni rückte das Projekt zurück in den Fokus. Denn die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden sind sich sicher, dass die verheerenden Überschwemmungen durch das Rückhaltebecken zum Teil verhindert worden wären. Sie machen den Freistaat dafür verantwortlich, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben. Damit sich das möglichst schnell ändert, haben die Rathauschefs aus Dinkelscherben, Zusmarshausen und Altenmünster vor Kurzem eine Petition an den Landtag eingereicht. Eine der zentralen Forderungen darin ist das Rückhaltebecken in Siefenwang.
Das ist der aktuelle Stand zum Rückhaltebecken in Siefenwang
Wie es darum steht, wollten auch die Landtagspolitiker Max Deisenhofer und Katharina Schulze (Grüne) wissen - und schickten einen Fragenkatalog an das zuständige Umweltministerium. Unserer Redaktion liegen nun die Antworten vor. Darin steht, dass zu Beginn des kommenden Jahres mit dem Bau des Rückhaltebeckens begonnen werden soll - vorausgesetzt die nötigen Grundstücke stehen zur Verfügung. Notwendig seien insgesamt neun Grundstücke, von denen bislang nur vier erworben werden konnten. Die übrigen fünf Grundstücke gehören laut Umweltministerium drei Eigentümern. Ihnen drohte die Enteignung, sollte sich keine Lösung finden. Zuletzt wurde versucht, den Eigentümern im Tausch andere Grundstücke anzubieten. Nach dem Gespräch im Landratsamt ist nun offenbar eine Lösung gefunden. Wie diese konkret aussieht, wurde am Montag noch nicht mitgeteilt.
So viel soll das Rückhaltebecken kosten
Für den laut Ministerium 9,5 Millionen teuren Bau sind aktuell zwei Jahre veranschlagt. Fünf Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt des Landtags für 2024 und 2025 eingeplant. Ein Drittel der Kosten soll Dinkelscherben übernehmen, Zusmarshausen muss laut Finanzierungsvereinbarung nur 2,67 Prozent bezahlen; die Gemeinde Altenmünster wird an den Kosten nicht beteiligt.
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