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  3. Landkreis Augsburg: Hohe Energiepreise im Kreis Augsburg: "Das ist erheblicher sozialer Sprengstoff"

Landkreis Augsburg
18.10.2021

Hohe Energiepreise im Kreis Augsburg: "Das ist erheblicher sozialer Sprengstoff"

Heizung und Warmwasser machen mit knapp 75 Prozent den Löwenanteil der Energiekosten im Haushalt aus.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Derzeit wird vor allem über den Preis an der Zapfsäule geklagt. Doch ein Schuldnerberater warnt: Gerade für Menschen mit geringem Einkommen kommt das dicke Ende erst.

Harald Eckart redet nicht lange um den heißen Brei herum, wenn es um die Folgen der hohen Energiepreise geht: "Das ist erheblicher sozialer Sprengstoff." Eckart ist Leiter der Schuldnerberatung der Diakonie für den Landkreis Augsburg. Die Beraterinnen und Berater dort haben es mit Menschen zu tun, die finanziell alles andere als auf Rosen gebettet sind. Sie bekommen es als Erste schmerzhaft zu spüren, wenn die Energiepreise in die Höhe schnellen.

Laut Statistischem Bundesamt verteuerte sich Heizöl im September um 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Sprit kostete 28 Prozent mehr. Auch die Preise für Erdgas mit einem Plus von rund sechs Prozent und Strom mit einer Steigerung um zwei Prozent zogen an (wir berichteten).

Derzeit sind vor allem Spritpreise das Problem - auch im Landkreis Augsburg

Derzeit, so Eckart, hätten vor allem die Klienten der Schuldnerberatung, die auf ein Auto angewiesen sind, mit den hohen Spritpreisen zu kämpfen. Die steigenden Heizpreise seien dagegen noch nicht so angekommen, weil die meisten Klienten in Mietwohnungen leben - und da wird erst im kommenden Frühjahr abgerechnet. Das Erwachen könnte für manchen böse sein, prophezeit Eckart: "Unter denen tut sich ein Loch auf, das sie noch gar nicht spüren." Die hohen Energiepreise treiben die Inflation insgesamt und auch die trifft Menschen mit geringem Einkommen - und das sind Klienten der Schuldnerberatung in vielen Fällen - besonders. Die angekündigte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um drei Euro pro Person zum Jahreswechsel falle deshalb viel zu gering aus, kritisiert der Schuldnerberater.

Zurück zu den Energiepreisen. Sie spielen bei Schuldnerberatungen von jeher eine wichtige Rolle. Denn die Rechnungen für Strom oder Heizung gehören neben der Miete zu den Dingen, die ganz unbedingt beglichen werden sollten. Eckart: "Wenn der Strom erst einmal gesperrt ist, wird es ganz schwer." Umgekehrt seien oft dringende Mahnungen der Energieversorger der letzte Anstoß für Menschen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die der Diakonie, die für den Landkreis Augsburg zuständig ist, verzeichnet übrigens starken Zulauf - nicht zuletzt eine Folge der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.

Infolge der steigenden Energiepreise wird zurzeit in der Politik diskutiert, ob die öffentliche Hand Hilfsbedürftigen mit Heizkostenzuschüssen beispringt. So etwas gab es nach Auskunft der Sozialverwaltung am Landratsamt zuletzt vor 20 Jahren, als der Bund einmalige Heizkostenzuschüsse gewährte. Ob und wie so etwas diesmal ablaufen könnte, ist bislang nicht entschieden, sodass etwaige Auswirkungen auf die Menschen im Augsburger Land unklar sind.

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Wem der Staat die Heizkosten erstattet

Anspruch auf Erstattung der Heizkosten haben dagegen bereits jetzt Empfänger von Sozialhilfe (rund 900 Fälle im Monat) oder Hartz IV - soweit sie als angemessen gelten. Richtschnur sind dabei die Höchstwerte des bundesweiten Heizspiegels, der bundesweite Vergleichswerte für Heizkosten und Energieverbrauch liefert. Bewegen sich die Kosten innerhalb dieser Vergleichswerte, werde gezahlt, so die Landkreisverwaltung.

Liegen die tatsächlichen Kosten bei Betroffenen darüber, so ist das laut Sozialverwaltung in den allermeisten Fällen derzeit auch kein Problem. Aufgrund von Corona-Sonderregelungen werden auch höhere Kosten anerkannt, zudem würden sogenannte unangemessene Heizkosten auch für die Dauer eines halben Jahres toleriert. Dann sei der Winter ohnehin vorbei. Fazit der Sozialverwaltung: "Die Erhöhung der Heizkosten belastet die Systeme der sozialen Sicherung, nicht jedoch unmittelbar den einzelnen Bürger oder Bürgerin."

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