Was nach Silvester neben dem Nebel bleibt, sind Reste von Raketen und Feuerwerksbatterien. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Augsburg weist deshalb darauf hin, dass abgebrannte Feuerwerkskörper erst dann in die Restmülltonne dürfen, wenn sie zuvor mit Wasser abgelöscht worden sind. Ansonsten bestehe Brandgefahr, die nicht unterschätzt werden sollte. Auch Asche müsse vollständig erkaltet sein, bevor sie in einer Mülltüte verpackt in die Restmülltonne wandern dürfe. Wichtig sei auch: Die Mülltonne muss gesichert werden, damit sie nicht angezündet werden kann. Müllbehälter müssen so aufgestellt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Komme es trotzdem zum Brand, so die AWB, müsse der Grundstückseigentümer für die Kosten des Ersatzgefäßes aufkommen. (AZ)
Landkreis Augsburg
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