Am Sonntagnachmittag kontrollierte die Funkstreife der Polizei Zusmarshausen im Rahmen einer Streifenfahrt einen 57-jährigen Mann in der Von-Holzapfel-Straße in Horgau. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein offener Erzwingungshaftbefehl vorlag. Der Haftbefehl war aufgrund der Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro erlassen worden, teilt die Polizei mit. Der Betroffene war zuvor mehrfach zur Zahlung aufgefordert worden, kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Die Erzwingungshaft dient in solchen Fällen dazu, die Zahlung zu erzwingen, stellt jedoch keine Ersatzfreiheitsstrafe dar und befreit nicht von der Zahlungspflicht. Letztlich zeigte sich der 57-Jährige einsichtig und beglich die Geldbuße sowie die zwischenzeitlich angefallenen Verfahrenskosten noch an Ort und Stelle. Damit konnte die Erzwingungshaft abgewendet werden. (AZ)
Horgau
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