
So begründen die Naturschützer ihre Klage gegen die Rodung des Bannwalds

Plus Der Bund Naturschutz hat Klage gegen die Rodung des Lohwalds bei den Stahlwerken eingereicht. Dass damit bereits begonnen wurde, ist für die Naturschützer rechtswidrig.

Gut 17 Hektar des geschützten Bannwalds sollen gerodet werden, damit die Lech-Stahlwerke wachsen können. Ein Teil der Bäume ist bereits gefällt. Der Bund Naturschutz hat eine Klage eingereicht, um zu verhindern, dass es noch mehr werden. Die Rodung sei rechtswidrig, meinen die Naturschützer. Denn der Wald ist als sogenannter Bannwald besonders geschützt. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München hatte der Verband deshalb eine Normenkontrollklage eingereicht. Außerdem kündigen die Naturschützer an, Strafanzeige gegen die Stahlwerke zu stellen.
17,6 Hektar Wald sollen für die Lech-Stahlwerke weichen
Hintergrund: Auf Grundlage des vom Markt Meitingen beschlossenen Bebauungsplans dürfen die 17,6 Hektar Wald neben dem Stahlwerk gerodet werden. Im Tausch für umfangreiche Ersatzpflanzungen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen erhielt der Stahlwerks-Eigner Max Aicher die Erlaubnis. Gegen das Vorhaben, mit dem sich auch der Bayerische Landtag schon mehrfach befasst hat, formierte sich eine breite Allianz aus benachbarten Kommunen, örtlichen Bürgerinitiativen und dem Bund Naturschutz. Der stellte nun die Begründung für seine Klage vor, die von der Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal und der Aktionsgemeinschaft der Lebensqualität im Raum Meitingen unterstützt wird.
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