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Meitingen: Tiny-House: Die Bauordnung wacht

Meitingen

Tiny-House: Die Bauordnung wacht

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    Auch für die kleinen Häuschen auf Rädern gelten Regeln. 
    Auch für die kleinen Häuschen auf Rädern gelten Regeln.  Foto: Sabrina Schatz (Symbol)

    Der gelbe Mittelmeerskorpion, offiziell unter dem Titel „Leiurus quinquestriatus“ geführt, gilt trotz einer eher überschaubaren Körpergröße von höchstens zehn Zentimetern als gefährlicher Zeitgenosse und beweist wieder einmal: klein ist nicht gleichbedeutend mit harmlos.

    Vorsicht scheint auch beim tiny (zu Deutsch winzig) Haus geboten, ehe es sich in Massen in bayerischen Gärten breit macht und dort seinen Besitzern zu ein paar Quadratmeter mehr Wohnraum verhilft. Wer schon Bilder von der kunterbunten Wohnwelt gesehen hat, welche die Winz-Häuser bieten, ahnt, was das bedeutet: Anarchie! All die schöne Ordnung, die Behörden und Kommunalpolitiker mit Verordnungen, Bebauungsplänen, Vorgartensatzungen und sonstigem Paragrafengestrüpp geschaffen haben, sie wäre dahin. Dem schwäbischen Baustil und mit ihm auch gleich noch dem Toscanahaus würde der Untergang drohen, akkurat gezirkelte Doppelhaushälften würden von kleinen Häuschen auf Rädern umwuchert und am Ende geriete in dem ganzen Durcheinander auch noch das Rasenmähverbot zwischen zwölf und zwei unter die Räder! Doch so weit muss es nicht kommen. So lange nämlich die bayerische Bauordnung wacht, bleiben die kleinen Häuser so selten wie die Skorpione.

    Für diesen Meitinger sind die hohen Hürden für sein Mini-Häuschen zu einem großen Problem geworden.

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