Wie viele andere Kommunen, etwa vor Kurzem Königsbrunn, musste sich nun auch Neusäß mit den Folgen des Modernisierungsgesetzes auseinandersetzen, das im Freistaat am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes war, Regeln zu lockern und damit die Entbürokratisierung und das Bauen zu fördern. Verfahren sollen vereinfacht werden, insbesondere durch die Ausweitung der Verfahrensfreiheit zahlreicher Bauvorhaben sowie das Anheben der Sonderbaugrenzen. Mehr ermöglichen, weniger verhindern. Soweit die Theorie. In der Praxis könnte die Neuregelung in den Verwaltungen der Kommunen allerdings erheblich mehr bürokratischen Aufwand und für den Bürger mehr Verwirrung bedeuten.
Neusäß
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