Stadtbergens kleinteilige Strukturen und villenartige Bebauungen
Plus Der Stadtrat beschließt Änderungen der Bebauungspläne für die "Fritz-Aichele-Farm" und "Leitershofen West". Die beiden Wohngebiete unterscheiden sich deutlich.
Die Fritz-Aichele-Farm in Stadtbergen ist eine kleine Welt für sich. Mitten in der Stadt liegt das beschauliche Wohngebiet zwischen der Uniklink und der stark befahrenen Bürgermeister-Ackermann-Straße. Kleine Häuser und enge Gassen zeichnen das Areal aus. Damit diese laut Bauamt "kleinteilige Struktur" erhalten bleibt, hat der Stadtrat jetzt eine Änderung des Bebauungsplanes bei seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Auch für das Baugebiet "Leitershofen West" gab es einen Beschluss. Zwei Wohngebiete, die voller Gegensätze sind.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, den östlichen Teilbereich der Fritz-Aichele-Farm in den Geltungsbereich einzubeziehen. Hierdurch soll die bauliche Entwicklung der Grundstücke geregelt werden, um dadurch die derzeit vorhandene Größe der Bebauung vor allem im Hinblick auf die Höhenentwicklung zu erhalten. Dies betrifft neben der Wandhöhe auch die Anzahl der Geschosse. Demnach sind dort nur Häuser mit einem Erdgeschoss und dem Dachgeschoss erlaubt. Ausschlaggebend für die beschlossene Änderung war ein vorliegender Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses.
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