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Wegen Veruntreuung wurde ein 82-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Landkreis Augsburg

Als Betreuer Geld gestohlen: Warum ein 82-jähriger Mann nicht ins Gefängnis muss

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    Wegen Veruntreuung wurde ein 82-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das abgehobene Geld habe er in Kuverts übergeben, beteuerte er vor Gericht.
    Wegen Veruntreuung wurde ein 82-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das abgehobene Geld habe er in Kuverts übergeben, beteuerte er vor Gericht. Foto: Patrick Pleul (Symbolbild)

    Eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung, 17.500 Euro Wertersatz und 1200 Euro Geldauflage – so lautet das Urteil eines Schöffengerichts des Augsburger Amtsgerichts gegen einen 82-jährigen Angeklagten. Der Senior hat nach Überzeugung des Gerichts seine Stellung als Betreuer einer älteren Dame ausgenutzt und sie um rund 17.500 Euro betrogen. Zunächst war sogar von einer Schadenssumme von über 70.000 Euro die Rede. Das Gericht war sich aber bei der Mehrzahl von insgesamt 24 Abhebungen nicht sicher, ob die inzwischen verstorbene Geschädigte ihrem Bekannten das Geld nicht doch überlassen hatte, wie er es behauptete.

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