Für eine Betreuung am Nachmittag nach der Schule gibt es bereits viele Angebote: Mittagsbetreuungen, Horte und die offene und die gebundenen Ganztagsklassen. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben, zuerst für die Erstklässler, in den folgenden Jahren folgen die anderen Jahrgangsstufen. Ab 2029/2030 gilt das dann für alle Grundschulkinder. Daher sind die Kommunen dazu verpflichtet, ihr Angebot an Betreuungsplätzen weiter auszubauen. Dieser Prozess ist in vollem Gange. Es werden auch Zweifel laut, ob die Gemeinden in Zeiten von Personalmangel bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs genügend Plätze schaffen können.
Landkreis Augsburg
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