414 Euro für Schlüsseldienst: Gericht spricht von Wucher
Nach einer Türöffnung im Domviertel wird ein Monteur wegen "Wuchers" zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kernfrage lautet: Handelte es sich um eine Notlage?
Das ist schon vielen passiert. Man geht kurz vor die Wohnungstür und ein Windstoß schlägt sie zu. Oder man hat gedankenverloren vergessen den Wohnungsschlüssel einzustecken. Für die Betroffenen so oder so ärgerlich – und teuer dazu. Vor allem abends und am Wochenende. Doch wie viel darf ein gerufener Schlüsseldienst berechnen, gibt es doch aus kartellrechtlichen Bedenken keine festen Preisvorgaben?
Das Amtsgericht Augsburg hat am Montag immerhin festgestellt, was nicht geht, was eindeutig Wucher ist: jene 414,12 Euro, die ein Schlüsseldienst berechnet hat. Dabei hat das Öffnen „weniger als eine Minute gedauert“, schilderte im Prozess der betroffene Wohnungsinhaber. Das Gericht hat einen freien Mitarbeiter des Schlüsseldienstbetreibers wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.
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