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Foto: S. Wyszengrad (Archiv)
Foto: S. Wyszengrad (Archiv)

Radler müssen künftig in Zonen, in denen eine Maskenpflicht in Augsburg gilt, ebenfalls eine Maske tragen.

Augsburg
30.12.2020

Ab Januar gilt die Maskenpflicht in Augsburg auch für Radler

Von Michael Hörmann

Die Stadt Augsburg verschärft ihre Maskenpflicht und orientiert sich an Vorgaben des Freistaats. Betroffen sind nicht nur Radfahrer. Was sich ab 1. Januar ändert.

Wer bislang mit dem Rad in Augsburg unterwegs ist, benötigt keine Maske. Dies wird sich zum Jahreswechsel ändern. Ab 1. Januar gilt für Radler eine Maskenpflicht. Dies hat die Stadt am Mittwoch bekannt gegeben. Das Tragen einer Maske ist aber nicht an allen Orten nötig. Die Maskenpflicht für Radler gilt in denjenigen Straßen, in denen auch für Fußgänger das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist. Dies sind große Teile der Innenstadt sowie einzelne Hauptstraßen in Stadtteilen.

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Die Stadt beruft sich in ihrer Entscheidung auf eine Vorgabe des Freistaats. Bislang sah die Augsburger Verwaltung keine Notwendigkeit, strikter gegen Radler durchzugreifen. Zuletzt waren bei einer Kontrolle von der Polizei aber Radler aufgehalten worden, weil sie keine Maske trugen. Es gab eine Verwarnung, die dann später von der Stadt zurückgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings bereits klar, dass es zu einer rechtlichen Prüfung der Angelegenheit kommen werde. Hintergrund: In einigen anderen bayerischen Städten gilt bereits jetzt eine Maskenpflicht für Radler.

Maskenpflicht gilt ab Januar in Augsburg auch für Radfahrer

Die Stadt Augsburg bessert nun ebenfalls nach. Die neue Regelung trifft aber nicht nur Radler, sondern auch Personen, die mit dem Segway unterwegs sind. Auch Jogger und Nordic-Walker sind von der geänderten Vorgabe betroffen. Dies gilt vor allem für die Naherholungsgebiete am Hochablass und Teile der Wertach nahe der Kulperhütte.

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Bisher wurden in Augsburg Fußgänger, die in Bereichen mit Maskenpflicht keine Mund-Nase-Bedeckung trugen, verwarnt. Wer durch diese Bereiche mit dem Rad oder E-Scooter fuhr oder joggte, durfte dies laut Stadt Augsburg auch ohne Maske. „Dieses Vorgehen wurde gewählt, um den Infektionsschutz und den praktischen Vollzug bestmöglich zu vereinen“, erklärt Gesundheitsreferent Reiner Erben.

Wer noch von der neuen Maskenpflicht in Augsburg betroffen ist

„Allerdings ist es wichtig, dass beim Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmen bayernweit einheitlich vorgegangen wird“, so Erben weiter. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Nachfrage durch die Stadt Augsburg und die Polizei Schwaben-Nord klargestellt, dass auch auf dem Fahrrad, E-Scooter, Segway oder City-Roller eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, genau wie beim Ausüben von Individualsport. Und zwar in allen Bereichen in Augsburg, in denen entsprechend der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg vom 15. Dezember eine Maskenpflicht gilt. Als kreisfreie Stadt setzt die Stadt Augsburg diese Vorgabe des Freistaats zum 1. Januar um.

Wie der ADFC die neue Regelung bewertet

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub vertritt die Interessen der Radfahrer. "Wir müssen die Entscheidung der Stadt respektieren", sagt der Augsburger Vorsitzende Arne Schäffler in einer ersten Reaktion. Ob die Vorgabe allerdings viel bewirke, um die Infektionszahlen zu reduzieren, sei fraglich. Radler hielten Abstände ein und sorgten zudem für den nötigen Luftaustausch. Wenn allerdings ein Radfahrer sein Rad in der Innenstadt schiebt, sei die Maske sicherlich in Ordnung. Zumal dies auch bereits für Fußgänger gelte, sagt Schäffler. Das eigentliche Problem, was die Ausbreitung des Coronavirus anbelangt, sei ein anderes, ergänzt Mediziner Schäffler: "Es sind die privaten Zusammenkünfte."

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Im Auto gilt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren. Das Gesicht darf nur soweit verhüllt werden, dass die Augen erkennbar sind. Ebenfalls darf die Mund-Nase-Bedeckung das Fahren nicht beeinträchtigten.

Die Bereiche, in denen im Stadtgebiet Augsburg Maskenpflicht gilt, bleiben unverändert bestehen.

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