Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: 4500 Euro Strafe für 4000 Kinderpornos: Ist das Urteil gegen den Richter zu milde?

Augsburg
02.08.2021

4500 Euro Strafe für 4000 Kinderpornos: Ist das Urteil gegen den Richter zu milde?

Über 4000 kinderpornografische Inhalte hatte ein ehemaliger Augsburger Richter gespeichert.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

Plus Dass ein ehemaliger Richter wegen des Besitzes von 4000 Kinderpornos nicht mindestens eine Bewährungsstrafe erhielt, wundert einen Augsburger Anwalt. Das sagt die Justiz dazu.

Die Verurteilung des einstigen Richters des Augsburger Landgerichts, der zuletzt Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München war, schlägt in Augsburger Justizkreisen hohe Wellen. Dort herrscht nicht nur Fassungslosigkeit, schließlich galt der 59-jährige Familienvater als Vorzeigebeamter, der eine beachtliche Karriere hingelegt hatte und für viele ein langjähriger Kollege war. Gerätselt habe man, weil er als Vorsitzender Richter des OLG plötzlich aus dem Amt ausgeschieden war, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Schließlich war er erst im Jahr 2019 in diese Position aufgestiegen. Dass der Verurteilte wohl wegen strafmildernder Umstände sein Amt aufgegeben hatte, konnten Außenstehende zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Viele entsetzt, dass der Richter seine Position ausgenutzt und kinderpornografische Dateien für sich genutzt hat, die in seiner Zeit als Richter am Augsburger Landgericht bei ihm über den Tisch gingen. Es ist nicht nur Bestürzung, die der Fall in Justizkreisen ausgelöst hat, es wird auch Unverständnis und gar Empörung über das Urteil geäußert, das einige zu mild finden. 

4500 Euro Strafe für 4000 Kinderpornos: Urteil gegen Richter zu milde?

Der Richter wurde wegen des Besitzes von über 4000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, meist Bilder und wenige Videos, zu 150 Tagessätzen à 30 Euro, also insgesamt 4500 Euro, verurteilt. Wie hoch ein Tagessatz ausfällt, wird am Nettoeinkommen eines Beschuldigten bemessen. Der Richter hatte zu dem Zeitpunkt schon seinen Dienst quittiert. Weil er den Strafbefehl akzeptiert hatte, war es zu keiner Hauptverhandlung gekommen, die sicherlich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ihn gelenkt hätte. Er gilt als rechtmäßig verurteilt. Publik wurde der außergewöhnliche Fall nun dennoch. Dass der 59-Jährige nicht mindestens eine Bewährungsstrafe erhalten habe, sei für ihn ein Rätsel, sagt ein Augsburger Anwalt, der namentlich nicht genannt werden will.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.08.2021

In meinen Augen ein Skandal. Andere landen im Gefängnis, die 'nur' vorhandene Kinderpornos weiter verbreiten. Der Richter hat jedoch selbst aktiv Pornos in den Umlauf gebracht, war quasi 'Urheber'.
Alle Eltern von Kindern, die in Sachen Kinderporno über den Tisch dieses Richters gewandert sind, sollten ihn jeweils einzeln Anzeigen, damit das noch ein Nachspiel bekommt.

02.08.2021

Macht ca. 88 Cent pro Porno mit viel leid für die Opfer! Das ist eindeutig zu Mild, insbesondere dann wenn man auch noch seine Machtstellung im System ausnutzt, um an neues Material zu kommen. Pfui Teufel!

02.08.2021

Naja, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..so einfachist das..jeder andere wäre um einiges schwerer bestraft worden. Was auch vollkommen richtig ist, Kinderpornos sind für michcein schweres Verbrechen!!