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Augsburg
02.08.2021

4500 Euro Strafe für 4000 Kinderpornos: Ist das Urteil gegen den Richter zu milde?

Über 4000 kinderpornografische Inhalte hatte ein ehemaliger Augsburger Richter gespeichert.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

Plus Dass ein ehemaliger Richter wegen des Besitzes von 4000 Kinderpornos nicht mindestens eine Bewährungsstrafe erhielt, wundert einen Augsburger Anwalt. Das sagt die Justiz dazu.

Die Verurteilung des einstigen Richters des Augsburger Landgerichts, der zuletzt Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München war, schlägt in Augsburger Justizkreisen hohe Wellen. Dort herrscht nicht nur Fassungslosigkeit, schließlich galt der 59-jährige Familienvater als Vorzeigebeamter, der eine beachtliche Karriere hingelegt hatte und für viele ein langjähriger Kollege war. Gerätselt habe man, weil er als Vorsitzender Richter des OLG plötzlich aus dem Amt ausgeschieden war, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Schließlich war er erst im Jahr 2019 in diese Position aufgestiegen. Dass der Verurteilte wohl wegen strafmildernder Umstände sein Amt aufgegeben hatte, konnten Außenstehende zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Viele entsetzt, dass der Richter seine Position ausgenutzt und kinderpornografische Dateien für sich genutzt hat, die in seiner Zeit als Richter am Augsburger Landgericht bei ihm über den Tisch gingen. Es ist nicht nur Bestürzung, die der Fall in Justizkreisen ausgelöst hat, es wird auch Unverständnis und gar Empörung über das Urteil geäußert, das einige zu mild finden. 

4500 Euro Strafe für 4000 Kinderpornos: Urteil gegen Richter zu milde?

Der Richter wurde wegen des Besitzes von über 4000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, meist Bilder und wenige Videos, zu 150 Tagessätzen à 30 Euro, also insgesamt 4500 Euro, verurteilt. Wie hoch ein Tagessatz ausfällt, wird am Nettoeinkommen eines Beschuldigten bemessen. Der Richter hatte zu dem Zeitpunkt schon seinen Dienst quittiert. Weil er den Strafbefehl akzeptiert hatte, war es zu keiner Hauptverhandlung gekommen, die sicherlich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ihn gelenkt hätte. Er gilt als rechtmäßig verurteilt. Publik wurde der außergewöhnliche Fall nun dennoch. Dass der 59-Jährige nicht mindestens eine Bewährungsstrafe erhalten habe, sei für ihn ein Rätsel, sagt ein Augsburger Anwalt, der namentlich nicht genannt werden will.

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Er selbst habe schon einige Fälle vertreten, in denen bei weitaus weniger Dateien Bewährungsstrafen oder Vollzugsstrafen die Konsequenz waren. Der Anwalt räumt freilich ein, dass man den Inhalt der Dateien, die der einstige Augsburger Richter besaß, nicht kenne. Es spiele eine Rolle, ob es sich bei den Bildern um sogenanntes "Posing" von Kindern handle oder ob die Fotos realen sexuellen Missbrauch darlegten. Tatsächlich aber zeigten die fraglichen Dateien zu einem erheblichen Teil auch Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, heißt es vonseiten der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Das sei auch bei der Höhe der Strafe erheblich zu Lasten des Verurteilten berücksichtigt worden.

Das zuständige Amtsgericht Augsburg verweist auf die Staatsanwaltschaft

Beim Amtsgericht Augsburg, das den Strafbefehl erlassen hat, gibt es keine inhaltlichen Aussagen zum Verfahren. "Es ist abgeschlossen und somit ist die Staatsanwaltschaft zuständig", sagte Pressesprecherin Simone Bader auf Anfrage. Wie von anderer Seite aus dem Amtsgericht zu vernehmen ist, sorgt die Verurteilung des bekannten Juristen aber für reichlich Gesprächsstoff. Das Urteil sei nicht übermäßig milde ausgefallen, heißt es von einer Stelle. Man müsse sehen, dass die komplette Pension des 59-Jährigen weggefallen sei.

Am Landgericht Augsburg hatte der ehemalige Richter fast zehn Jahre lang den Vorsitz einer Strafkammer inne. Der stellvertretende Pressesprecher Peter Grünes gibt sich ebenfalls bedeckt. Wie der Ausgang der Verfahrens bewertet werde, dazu äußert er sich nicht: "Dazu kann ich nichts sagen." Die Ermittlungen seien nicht über Augsburg gelaufen: "Wir sind völlig außen vor." Ein anderer Richter betont ebenfalls, "dass es beim Verfahren selbst null Berührungspunkte gibt". Er bestätigt aber auch, dass man mitbekommen habe, dass bei dem früheren Kollegen Bewegung in dessen Berufslaufbahn gekommen sei.

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Das Amtsgericht Augsburg hatte Strafbefehl gegen den ehemaligen Richter erlassen.
Foto: Jakob Stadler (Archivbild)

Der Richter hatte den Dienst vor dem Urteil quittiert

Der 59-Jährige hatte den Dienst beim Oberlandesgericht München vor dem Urteil quittiert. Er war dort seit 2019 als Vorsitzender Richter tätig. Mit seiner Entscheidung verzichtete er auf Pensionsansprüche. "Der Mann hat den Justizdienst verlassen, daher gibt es nichts zu sagen", meint Barbara Stockinger, stellvertretende Pressesprecherin des Oberlandesgerichts. Das Urteil werde sie nicht bewerten: "Das ist die Sache unabhängiger Richter. Ich habe dazu nichts zu sagen."

Der Strafbefehl gegen den 59-Jährigen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragt. Bei der dort angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wurde seit Mai vergangenen Jahres gegen den Mann ermittelt. Die ZCB und seit Oktober 2020 das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) sind für entsprechende Verfahren in ganz Bayern zuständig - vor allem wenn Bezüge ins Darknet bestehen, wie in diesem Fall. Aber war hier das Strafmaß zu milde? Oberstaatsanwalt Thomas Goger aus Bamberg sagt dazu, dass das Urteil völlig im Rahmen liege.

Wie ist das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornos?

Hier müssten mehrere Dinge berücksichtigt werden. Etwa, dass es sich nur um den Besitz von Dateien mit kinderpornografischem Inhalt handelte und nicht um eine Verbreitung. Zudem sei der Verurteilte geständig gewesen, nicht vorbestraft, habe freiwillig seine berufliche Stellung aufgegeben und damit auch auf seine Pensionsansprüche verzichtet. Laut Goger hätten dazu selbstverständlich Erörterungen mit dem damals Beschuldigten stattgefunden. Sogenannte Rechtsgespräche sind bei Verfahren üblich. Der 59-Jährige habe keinen Anwalt gehabt, sondern sich selbst vertreten. Wie Goger auf Nachfrage unserer Redaktion sagt, habe sich der Verurteilte erst im Laufe des Verfahrens geständig gezeigt. "Gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss hatte er sich zunächst erfolglos mit einer Beschwerde zur Wehr gesetzt."

Zum Strafmaß selbst meint der Oberstaatsanwalt: "Man kann höchstens sagen, dass der gesetzliche Strafrahmen zu dem Zeitpunkt zu niedrig war, aber das hat der Gesetzgeber inzwischen korrigiert." Seit 1. Juli 2021 gilt bereits für den bloßen Besitz kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Taten des Augsburger Richters datieren jedoch auf einen Zeitpunkt vor besagter Verschärfung.

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In Augsburgs Justizkreisen kann man den Fall noch nicht fassen. "So etwas erwartet man von einem Kollegen nicht", ist etwa zu hören. Auch der bekannte Strafverteidiger Walter Rubach ist aus allen Wolken gefallen. Er sagt, man könne über die Höhe des Strafmaßes streiten. "Sagen aber lässt sich eines: Dieser Mann hat die Höchststrafe erhalten, nämlich den bürgerlichen Tod."

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.08.2021

In meinen Augen ein Skandal. Andere landen im Gefängnis, die 'nur' vorhandene Kinderpornos weiter verbreiten. Der Richter hat jedoch selbst aktiv Pornos in den Umlauf gebracht, war quasi 'Urheber'.
Alle Eltern von Kindern, die in Sachen Kinderporno über den Tisch dieses Richters gewandert sind, sollten ihn jeweils einzeln Anzeigen, damit das noch ein Nachspiel bekommt.

02.08.2021

Macht ca. 88 Cent pro Porno mit viel leid für die Opfer! Das ist eindeutig zu Mild, insbesondere dann wenn man auch noch seine Machtstellung im System ausnutzt, um an neues Material zu kommen. Pfui Teufel!

02.08.2021

Naja, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..so einfachist das..jeder andere wäre um einiges schwerer bestraft worden. Was auch vollkommen richtig ist, Kinderpornos sind für michcein schweres Verbrechen!!