Fußballfans hätten eigentlich zufrieden sein müssen. An jenem Abend im Juli 2010 gewann die deutsche Nationalmannschaft bei der WM das Spiel um den dritten Platz gegen Uruguay mit 3:2. Der Kick im fernen Südafrika kann also nicht der Grund dafür gewesen sein, dass sich im Anschluss an die Fernsehübertragung zwei Lechhauser mitten auf der Straße mit einem Nachbarn heftig prügelten. Möglicherweise konnten sie sich einfach nicht riechen, so wie offenbar ihre Hunde, die der äußere Anlass für das allseits schmerzhafte Zusammentreffen waren. Die Kontrahenten sahen sich jetzt vor Amtsrichter Florian Schmitt-Roob wieder.
Nach dem WM-Spiel hatten sich zwei Fußballfans, 25 und 50 Jahre alt, aufgemacht, um ihren Hund, einen Husky-Mischling, Gassi zu führen. Der, so war bekannt, verstand sich nicht mit einer Schäferhündin, die in dem Mehrfamilienhaus sozusagen als Hofhund gehalten und von den anderen Mietern versorgt wurde. Es kam, wie es kommen musste. Der Husky riss sich los, lief zu seiner Gegenspielerin, was ein lautes Gekläffe beiderseits zur Folge hatte.
Der Lärm kurz vor Mitternacht rief einen Nachbarn (38) auf den Plan. Was nun auf dem staubigen Asphalt vor dem Haus geschah, darüber gibt es mehrere Versionen. Die offizielle, von Staatsanwalt Christian Engelsberger vertreten: Die beiden Husky-Halter hätten sich auf den Nachbarn gestürzt, ihn an den Haaren festgehalten und nach Strich und Faden verprügelt. Verletzungsfolge: ein Bänderriss an der Hand, ein ausgeschlagener Zahn und eine Schädelprellung.
Nie und nimmer, sagen die beiden Angeklagten (Verteidiger: Marion Zech und Bernd Scharinger). Es sei Notwehr gewesen. Der 50-Jährige: „Er kauerte hinter dem Tonnenhäuschen und hetzte den Schäferhund auf uns mit den Worten ,Fass die Schweine‘.“ Dann habe der Nachbar geschrien: „Und jetzt gibt’s eins aufs Maul.“
Dann soll der 38-Jährige sich wie Tarzan auf das Tonnenhäuschen geschwungen haben, mit einem Satz auf den jüngeren der Angeklagten gesprungen sein und ihn niedergerissen haben. „Die beiden waren völlig ineinander verkeilt und wälzten sich am Boden“, erinnert sich der zweite Angeklagte. Er habe sich eingemischt, um beide zu trennen.
Das angebliche Opfer der Prügelei räumt als Zeuge ein, über das Tonnenhäuschen gesprungen zu sein. „Aber nur, um mit den beiden zu reden.“ Dann sei alles „ganz schnell gegangen. Einer zog mich tierisch an den Haaren. Dann lagen wir am Boden“.
Weitere Zeugen der nächtlichen Prügelei bringen offenbar ebenfalls wenig Licht und Wahrheit in die Geschehnisse. So folgt Richter Schmitt-Roob am Ende dem Antrag der Verteidigung und spricht die beiden Männer vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Nach dem alten Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für die Angeklagten.