Zsuzsanna Palffy-Wood darf vorerst in ihrer Wohnung bleiben. Das zumindest geht relativ deutlich aus einem Schriftsatz des Landgerichtes hervor: In dem „Hinweisbeschluss“ der zuständigen Kammer heißt es, dass die Immobilienfirma, die der Mieterin im November 2016 gekündigt hatte, wohl keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, damit gerichtlich durchzukommen.
Augsburg