
Abschiebung: Nun lebt Ebrima in Italien auf der Straße

Plus Wegen des Dublin-Verfahrens muss ein 21-Jähriger Flüchtling nach Italien, doch dort erhält er keine Unterkunft. Der Flüchtlingsrat kritisiert die Vorgehensweise.

Die Augsburgerin Isabella Geier engagiert sich seit 1987 in der Flüchtlingshilfe. In dieser Zeit hat die 62-Jährige vielen Asylbewerbern beigestanden – ein Fall lässt sie jedoch nicht mehr los: der des Gambiers Ebrima, den sie bei einer Veranstaltung des Augsburger Flüchtlingsrates kennengelernt hatte. Dort schilderte der 21-Jährige im Herbst vergangenen Jahres seine Situation. Nun hat sie sich um einiges verschlechtert: Seit 20. Dezember lebt Ebrima in Mailand mehr oder weniger auf der Straße. „Das ist unglaublich. Das ist total unmenschlich“, schimpft Isabella Geier, die von hier aus versucht, ihm zu helfen.
In Augsburg lernte er bei Tür an Tür Deutsch
Aber der Reihe nach: Über Libyen floh der 21-jährige Gambier nach Italien. Dort wurde er registriert, dann herrschte Stillstand. Weil er für sich in Italien keine Perspektive sah und hörte, dass es in Deutschland die Möglichkeit gäbe, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren, reiste er hierher. Er verbrachte zunächst neun Monate im Ankerzentrum Donauwörth und später vier Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft in Gersthofen. Beim Augsburger Verein Tür an Tür lernte er Deutsch. In der Woche vor Weihnachten folgte dann der Schock für den 21-Jährigen und seine Unterstützer vom Augsburger Flüchtlingsrat: Er wurde nach Italien abgeschoben.
Die Zuständigkeit der europäischen Mitgliedstaaten für Asylsuchende richtet sich nach der sogenannten Dublin-Verordnung. So überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst, ob ein Asylantrag in Deutschland möglich ist, oder ob ein anderer Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylverfahrens zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass der Asylantrag eines Flüchtlings nur in einem Staat geprüft wird. Nachdem Ebrima Jallow bei seiner Ankunft in Palermo in Italien registriert wurde, stellte das BAMF fest, dass ein Asylantrag dort zu bearbeiten sei.

Isabella Geier kritisiert, dass Ebrima einfach in Italien „abgeladen“ wurde – ohne eine Übernachtungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt vor den Feiertagen sei zudem nicht glücklich gewählt gewesen. „Da weiß doch jeder, dass alles geschlossen ist.“ Anfangs habe der junge Mann auf der Straße gelebt, zuletzt übernachtete er wie viele andere Flüchtlinge in einem U-Bahn-Schacht. Dank einer Organisation erhalte er dort, nachdem die letzte Bahn gefahren ist, ein Feldbett und einen Schlafsack sowie Reisbrei und Orangen. Bevor der Betrieb morgens wieder aufgenommen wird, müssen die Flüchtlinge ihr Nachtlager verlassen. „Die Mitglieder des Augsburger Flüchtlingsrates fordern, dass niemand abgeschoben wird, bevor nicht sichergestellt ist, dass es für den Abgeschobenen eine Unterkunft, Waschmöglichkeiten und Nahrung gibt“, sagt Geier. So wäre Menschen wie Ebrima ein Leben auf der Straße erspart. Von Unterbringungsengpässen in Italien will das Bundesamt für Migration aber nichts wissen.
Bei Dublin-Überstellungen stehe man in engem Austausch mit den Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates, so Sprecherin Natalie Bußenius auf Anfrage unserer Zeitung. Die Behörden – wie in diesem Fall die in Italien – wären somit jederzeit über die Ankunft von Asylsuchenden informiert. „Die Kapazitäten der italienischen Aufnahmeeinrichtungen haben sich im Vergleich von 2015 zu 2017 verdoppelt. Dieser Umstand, gepaart mit den stark rückläufigen Asylantragszahlen seit Herbst 2017, hat zu einer deutlichen Entspannung der Unterbringungssituation im Allgemeinen geführt“, sagt Natalie Bußenius.
Das BAMF sieht keine "systematischen Mängel"
Das Bundesamt für Migration gehe davon aus, dass auch vor Feiertagen durch die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um mögliche Unterbringungsengpässe zu vermeiden. In diesem Zusammenhang müssten auch Fristen eingehalten werden, weshalb auch Überstellungen vor Feiertagen durchgeführt werden müssten. Die Aufnahmeeinrichtungen in Italien entsprächen den erforderlichen Standards. Ein Zugang für Antragstellende zum Asylverfahren wie auch zu materieller und medizinischer Grundversorgung sowie zu juristischer Unterstützung sei grundsätzlich gewährleistet. Nach Einschätzung des BAMF sei nicht von „systemischen Mängeln der Aufnahmebedingungen“ und des Asylverfahrens in Italien auszugehen.
Dass dem nicht so ist, wissen Isabella Geier und auch Emanuela Pera, die in Augsburg bei der Caritas in der Migrationsberatung arbeitet. „Wer nach seiner Registrierung in Italien freiwillig das Land verlässt, verliert dort seinen Anspruch auf Unterbringung“, sagt Pera. Diese Handhabung treffe die „Dublin-Fälle“ hart. Tatsächlich müssten viele Flüchtlinge in Italien auf der Straße leben. Sie müssten sich bei der Polizei melden und erhielten eine Adresse eines sozialen Trägers – das Recht auf Unterbringung und Verpflegung sei aber verwirkt. „Das ist ein Paradox“, betont Pera. So müssten die Asylbewerber notgedrungen illegal leben. „Kontrolliert wird das von niemandem“, sagt sie.
„Wir sind mehr als 100 Geflüchtete, die im ganzen Stadtgebiet verstreut auf der Straße leben. Es ist sehr kalt und vielen von uns geht es nicht gut. Wir sind alle hoffnungslos“, schreibt Ebrima unserer Redaktion. Er habe in den vergangenen Tagen viel geweint, weil er keine Aussicht auf Schutz, Essen und ein gesundes Leben habe. Dem BAMF sind die Probleme der Dublin-Fälle dagegen offenbar nicht bekannt. „Unterkünfte im staatlichen Unterkunftssystem stehen nach Einschätzung des BAMF Dublin-Rückkehrern nach der Ankunft in hinreichender Zahl zur Verfügung“, so Sprecherin Natalie Bußenius. Die Bundesregierung beobachte die Situation in Italien sehr aufmerksam. Verbindungs-, Liaison- bzw. Austauschbeamte des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der Bundespolizei und des BAMF seien in Rom eingesetzt und stünden in Austausch mit den italienischen Behörden. Für Ebrima ist dies aktuell aber kein Trost.
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Man muss es auch klar sagen !!
Es kann nicht jeder einfach einreisen und Zauberwort "Asyl" rufen !!!
D ist nicht das Auffanglager für die Ganze Welt !!!
Wofür haben wir Gesetze ??
Wenn sich keiner mehr daran hält, was dann ???
Wäre der Wirtschaftsflüchtling „Ebraim“ in einer wirklichen Notsituation wäre er für die Hilfe im Ankunftsland (Italien) überaus dankbar.
Würde er sich an die Regeln halten und nicht illegal nach Deutschland weiterreisen, hätte er dort initial eine Unterkunft bekommen.
Mein Mitleid für Menschen, die hier Kost und Logie beziehen und sich dann nicht in an Gesetze halten hält sich sehr in Grenzen.
Es kann nicht sein, dass Menschen, die gegen die Regeln verstoßen mehr Aufmerksamkeit bekommen, als die Flüchtlinge, die versuchen alles Regelkonform über die Behörden abzuwickeln.
Genau so ist es! Jetzt sollen wir uns schon wieder schuldig fühlen, wenn in Italien Wirtschaftsmigranten schlecht behandelt werden. Langsam reicht es mit unserem Schuldkomplex...………………………...
Es muss endlich eine menschenwürdige, europaweite Lösung her! Dass das BAMF nichts davon wissen will, dass nach Italien rückgeführte Geflüchtete dort kein Recht auf Unterkunft haben, ist doch pure Ignoranz.