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Augsburg: Mann mixt Ex-Freundin Schlafmittel ins Getränk und würgt sie

Augsburg

Mann mixt Ex-Freundin Schlafmittel ins Getränk und würgt sie

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    Ein 38-Jähriger soll versucht haben, seine Ex-Freundin in Augsburg zu töten. Doch der Plan misslang. Jetzt steht er vor Gericht.
    Ein 38-Jähriger soll versucht haben, seine Ex-Freundin in Augsburg zu töten. Doch der Plan misslang. Jetzt steht er vor Gericht. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Mit einer Überraschung endete am Dienstag vor dem Landgericht der Prozess gegen ein junges Paar. Ende Oktober vorigen Jahres hatten der Mann und die Frau versucht, seine frühere Geliebte, die ihm lästig geworden war, aus dem Weg zu räumen. Der 38-Jährige hatte ihr in ihrer Wohnung in Kriegshaber Schlafmittel in ein Getränk gemixt. Als sie eingeschlafen war, versuchte er sie zu ersticken und zu erwürgen.

    Doch nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme wertete die Schwurgerichtskammer die Tat, anders als die Staatsanwaltschaft, nicht als versuchten Mord, sondern als gefährliche Körperverletzung. Der 38-Jahre alte Angeklagte, ein erfolgreicher Versicherungsvertreter, muss dafür für fünf Jahre ins Gefängnis. Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger hatte eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt. Die Freundin des Angeklagten, eine Studentin der Tiermedizin, wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

    Nachbar beobachtet Tat durch Fensterjalousie

    Das überraschende Urteil des Gerichts begründete der Vorsitzende Christoph Wiesner mit Hinweis auf die Rechtsprechung. Denn dem Angeklagten war seine Behauptung nicht zu widerlegen, dass er im letzten Moment von seinem Opfer abgelassen hat. Zumal sich dies auch auf Beobachtungen eines Zeugen stützt. Der Hausbewohner, aufgeschreckt durch Lärm in der Nachbarwohnung, hatte durch eine Fensterjalousie gesehen, wie der Täter unbeeindruckt durch sein Klopfen sein Opfer weiter gewürgt hatte.

     Als der Zeuge daraufhin die Wohnungstür eintreten wollte, war der Täter schon geflohen, wurde aber noch auf dem Grundstück festgehalten und einer alarmierten Funkstreife übergeben. Richter Wiesner: „Hätten Sie nur ein paar Sekunden länger gewürgt, wäre die Frau tot gewesen, glasklar ein heimtückisch verübter Mord.“ Eine Gerichtsmedizinerin hatte vor Gericht ausgesagt, noch nie habe sie ein Opfer gesehen, dass mit derartigen Würgemalen überlebte. Aufgrund der Verletzungen, auch seelischer Art lag Zehra R. mehrere Monate in einer Klinik.

    Frau macht heimlich Nacktaufnahmen

    Es war aus Sicht des Staatsanwalts wie der Verteidiger Hermann Kühn und Moritz Bode eine ganz ungewöhnliche Dreiecksbeziehung, welche die jungen Leute zu Tätern machte. Als der Angeklagte 2012 seine „Traumfrau“ kennenlernt, verlässt er seine Geliebte. Doch sie, das spätere Opfer, will ihn nicht so einfach ziehen lassen, zumal immer noch beruflich Kontakt besteht. Die Bulgarin schickt ihm Landsleute, die sich von ihm versichern lassen. Sie bekommt dafür Prämien. Die 38-Jährige spioniert ihrem Ex-Freund nach, bombardiert ihn über Facebook und WhatsApp mit Nachrichten, malt ihm Herzchen an seine Wohnungstür. Einmal geht sie heimlich in seine Wohnung, macht von sich Nacktaufnahmen, die sie ihm per sms-zuschickt.

    Mann fühlt sich als Opfer von Stalking

    Der 38-Jährige fühlt sich als Opfer von Stalking sucht bei einem befreundeten Polizisten Rat. Bis sie eines Tages auf die Idee kommen, die Frau zu ermorden. Vor Gericht standen zwei junge Menschen, die bereit waren, für ihr privates Glück über eine Leiche zu gehen. „Ich schäme mich dafür. Ich bin fassungslos und schockiert was ich da getan habe“, sagte die Studentin zu Prozessende.

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