Der zweifache Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk, 59, wird voraussichtlich nie mehr auf freien Fuß kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Augsburger Schwurgerichts damit bestätigt. Dies teilte der Sprecher des Landgerichts, Claus Pätzel, am Donnerstagmittag mit.
Augsburg