Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat den Mordprozess gegen den mutmaßlichen Stalker von Lechhausen gestern zum Anlass genommen, ihre Forderung nach einer Verschärfung des Anti-Stalking-Gesetzes zu erneuern. Allerdings ist unklar, ob ein strengeres Gesetz die Tat verhindert hätte. Der 43-jährige Angeklagte Miro B. hatte wie berichtet seiner früheren Lebensgefährtin, 54, monatelang nachgestellt. Im vergangenen August erstach er laut Anklage den neuen Partner, 36, der Frau.
Auch am gestrigen zweiten Prozesstag wurde deutlich, wie aus gegenseitiger Zuneigung einseitige Besessenheit wurde. Nachbarn berichteten dem Schwurgericht als Zeugen, dass der Angeklagte täglich in der Wohnanlage in der Curtiusstraße herumgelungert habe und manchmal mehrmals pro Tag aufgetaucht sei. „Bis zu der Tat dachte ich, dass er hier wohnt“, berichtete ein Nachbar. Kontaktverbote, Vorladungen bei der Polizei und selbst ein Strafbefehl konnten B. nicht stoppen.
Der Fall ist kein Einzelfall, auch wenn das Ende ungewöhnlich war. Etwa 200 Frauen pro Jahr wollen am Augsburger Amtsgericht Kontaktverbote gegen andere Personen, meist Männer, erwirken. Vielfach genügt das auch. Hartnäckige Stalker werden zum Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft. In jedem Revier gibt es einen zuständigen Beamten. Doch hinter Gitter kann einen Täter nur ein Gericht bringen. Bis es zur Verhandlung kommt, muss das Opfer versuchen, den Nachstellungen zu entgehen.
Merk will nun Opfer, die dem Druck nicht sofort nachgeben und ihre bisherigen Lebensgewohnheiten (etwa den Wohnsitz) beibehalten, besser schützen. Im Gesetz heißt es bisher, dass eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“ eingetreten sein muss. Die psychischen Belastungen blieben unberücksichtigt, sagt Merk gestern. Nötig sei, auch in derartigen Fällen frühzeitig mit einer so genannten „Deeskalationshaft“ reagieren zu können.
„Es gibt Grenzen und eine gewisse Unschärfe in den rechtlichen Bestimmungen“, sagt Kriminaldirektor Marco Böck, im Polizeipräsidium zuständig für die Verbrechensbekämpfung. Bis man einen Stalker in Haft nehmen kann, dauere es, kurzfristige Mittel gebe es faktisch kaum. Die Lebensqualität des Opfers leide aber gewaltig, so Böck.
Im Prozess schilderte die Frau, wie ihr Leben durch die Nachstellungen beengt wurde. „Er ist mir jeden Tag in die Arbeit gefolgt. Wenn ich die Arbeit verließ, verfolgte er mich zur Straßenbahnhaltestelle und erwartete mich schon zu Hause.“ Nächtliche Anrufe und Klingeln seien üblich gewesen. Kurzzeitig sei es besser geworden, als das Familiengericht im November 2010 ein Annäherungsverbot aussprach. „Aber nach zwei Wochen ging es weiter.“
„Wie ein Roboter“ vorgegangen
Nachbarn berichteten gestern, B. sei bei der Bluttat „wie ein Roboter“ vorgegangen. Er stach nach eigener Aussage auf den 36-Jährigen im Fahrradraum ein. Dem schwer verletzten Opfer folgte B. in gemächlichem Schritt durch den Hof und holte es schließlich ein. „Ich dachte, er stirbt sowieso. Da habe ich ihm die Kehle durchgeschnitten“, so B.
Dieser Satz in der Verhandlung ist einer von mehreren, die eine psychische Erkrankung nahelegen. B., ein behäbig wirkender Mann mit längeren schütteren Haaren, der leise spricht und im Gerichtssaal anfangs unsicher wirkt, war schon vor Jahren wegen psychischer Probleme in Behandlung. Unter anderem habe er Stimmen gehört. Seine Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, zerbrach.
Als sich seine neue Lebensgefährtin nach zweieinhalb Jahren im Frühjahr 2010 von ihm trennte (seine psychiatrische Behandlung hatte B. eigenmächtig beendet), wurde diese Beziehung für ihn zur Obsession. Einmal äußerte er offenbar, einen möglichen neuen Lebensgefährten der Frau umzubringen – sein späteres Opfer kannte B. zu diesem Zeitpunkt allerdings wohl noch gar nicht. Zum tödlichen Ende kam es an dem Sonntagabend im August 2011. B. behauptet, er habe nicht vorgehabt, sein Opfer zu töten. Als er die Frau und ihren neuen Freund gesehen habe, sei das aber „wie Feuer“ für ihn gewesen. Er ging wie von Sinnen auf den 36-Jährigen los.
Nachbarn beschrieben gestern, wie der Angeklagte nach der Tat seelenruhig zu seinem Auto ging. Die Pfefferspray-Attacke eines Anwohners, der ihn von der Flucht abhalten wollte, nahm er kaum wahr. B. habe, so sagte ein Zeuge, gewirkt, als erfülle er eine Mission. In seiner Wohnung im Herrenbach duschte B., zog sich um und wartete auf die Polizei, wie er sagt. Auf den festnehmenden Beamten wirkte er „leer und stumpf“.
Wichtig für das Urteil wird ein Gutachten von Psychiater Dr. Richard Gruber zu B.s Schuldfähigkeit sein. Das entscheidet im Fall eines Schuldspruchs über Gefängnis oder Psychiatrie. Es könnte aber auch eine Strafmilderung möglich machen, wobei das Gericht diese nicht gewähren muss.