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Augsburg: Das Stadtarchiv Augsburg möchte sich den Bürgern stärker öffnen

Augsburg

Das Stadtarchiv Augsburg möchte sich den Bürgern stärker öffnen

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    Unterlagen, die vieles über die Geschichte Augsburgs erzählen, sind im Stadtarchiv im Textilviertel gelagert.
    Unterlagen, die vieles über die Geschichte Augsburgs erzählen, sind im Stadtarchiv im Textilviertel gelagert. Foto: Silvio Wyszengrad

    Wer sich für die Geschichte der Stadt Augsburg interessiert oder Einblick in ältere städtische Unterlagen wünscht, ist beim Stadtarchiv an der richtigen Adresse. Viele Jahre lang war die Einrichtung in der Fuggerstraße in der Innenstadt untergebracht. Es folgte ein Umzug ins Textilviertel. Im Juni 2016 war die Eröffnung am neuen Standort auf dem ehemaligen AKS-Gelände. Das Stadtarchiv ist  unmittelbar neben dem Textil- und Industriemuseum.

    Jetzt stehen dem Archiv insgesamt 4450 Quadratmeter zur Verfügung. Das verschafft Luft: Der Bestand lag zuvor bei 13 Regalkilometern. Ausgelegt sind die Kapazitäten nunmehr auf 26 Kilometer. Hinzu kommt, dass vieles mittlerweile digitalisiert wird und somit weniger Platz generell benötigt wird.

    Unabhängig vom Standort möchte sich das Stadtarchiv den Bürgern stärker öffnen. Dies wurde in der Sitzung des Kulturausschusses angesprochen. Das Stadtarchiv plant Neuerungen. Darüber zu entscheiden, haben die Stadträte, die die Satzung ändern müssen. Zunächst gab Dr. Dominik Feldmann einen Sachstandsbericht.

    Ein zentraler Punkt ist der Umgang mit dem Fotografieren von Unterlagen. Bislang gelten hier Einschränkungen, die ein Fotografieren im Lesesaal des Stadtarchivs nicht generell erlauben. Diese Bestimmung wird gelockert. Fotografieren ist somit prinzipiell möglich. Lediglich bei besonderen Dokumenten könnte es Ausnahmen von der Regelung geben. Das Personal weiß hier aber Bescheid.

    Feldmann sagt, dass andere Archive gute Erfahrungen mit der generellen Erlaubnis zum Fotografieren gemacht hätten. Es gebe zudem keine konservatorischen Bedenken. Zu berücksichtigen seien aber stets die Urheberrechte.

    Änderungen sind zudem bei der Gebührensatzung vorgesehen. Die Details werden demnächst in einer überarbeiteten Satzung dem Kulturausschuss zur Abstimmung vorgelegt.

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