Familiengeld bleibt auch nach Augsburger Gutachten umstritten
Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das bayerische Familiengeld nicht auf Hartz IV angerechnet werden darf. Doch der Bund rückt nicht von seiner Position ab.
Wer von Hartz IV lebt und hofft, in den Genuss des bayerischen Familiengeldes zu kommen, wird weiter im Unklaren gelassen. Auf Anfrage des Chefs der bayerischen FDP-Landesgruppe im Bundestag, Karsten Klein, bekräftigte das Bundessozialministerium seine Rechtsauffassung. Danach ist das Familiengeld auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II anzurechnen. Ausgerechnet Hartz-IV-Empfänger würden somit leer ausgehen. Genau anders herum sieht es Ferdinand Wollenschläger, Rechtswissenschaftler der Universität Augsburg. In einem Rechtsgutachten, das er im Auftrag des bayerischen Familienministeriums erstellt hat, kommt Wollenschläger zu dem Schluss: „Das Familiengeld stellt eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung der Länder dar und ist somit anrechnungsfrei.“
Wer das bayerische Familiengeld bekommt
Das bayerische Familiengeld wird seit dem 1. September ausgezahlt. Unabhängig vom Einkommen der Eltern gibt es für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Hartz-IV-Empfänger bekommen bisher nur dort Geld, wo das Land für die Auszahlung zuständig ist: In Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren sowie in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.
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