Augsburgblume: Ein Urteil mit Augenmaß
Zehn Monate auf Bewährung, dazu eine hohe Geldstrafe: Das Urteil gegen den Schöpfer der Augsburgblume ist genau richtig, kommentiert unser Redakteur Sascha Borowski.
Sie begleiten uns seit gut zwei Jahren in der ganzen Stadt, auf Hauswänden, Garagentoren, Zigarettenautomaten, Stromkästen: einfache Blumen, aufgemalt in schwarzer Farbe. Sie haben sogar einen Namen bekommen: Augsburgblumen. Und sie haben einen Schöpfer. Der 25-Jährige, dem wir die Augsburgblumen zu verdanken haben - im positiven wie im negativen Sinne -, wurde heute vom Amtsgericht verurteilt.
Zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautete das Urteil des Richters. Dazu muss der 25-Jährige - er ist Arbeiter in einer Firma - 12.000 Euro Geldstrafe zahlen und Sozialstunden ableisten.
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