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Kommentar: Polizei stellt Autos sicher: Diese Botschaft verstehen Raser

Kommentar

Polizei stellt Autos sicher: Diese Botschaft verstehen Raser

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    Seit Ende September kann die Polizei Autos nach Rennen auch beschlagnahmen.
    Seit Ende September kann die Polizei Autos nach Rennen auch beschlagnahmen. Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

    Es ist eine deutliche Botschaft, die in der Szene ankommen wird: Polizei und Staatsanwaltschaft beschlagnahmen die Fahrzeuge dreier Raser, die sich auf der B 17 ein illegales Autorennen geliefert haben. Die Beamten kannten die neue Rechtslage, die es seit Ende September erlaubt, die Fahrzeuge solcher rücksichtsloser Renn-Teilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen. Und sie setzen sie konsequent um.

    Das ist kein Akt der Willkür, sondern Gesetz. Vor Gericht können Autofahrer, die sich ein Rennen liefern, neuerdings auch zu Haftstrafe verurteilt werden. Und es kann die Einziehung der Fahrzeuge angeordnet werden. Das schmerzt viel mehr als eine Geldbuße von ein paar Hundert Euro und ein mögliches kurzes Fahrverbot, mit dem es bisher oft getan war.

    Polizei muss beim Einziehen der Autos auf Verhältnismäßigkeit achten

    Bei der Einziehung der Autos müssen die Gerichte die Verhältnismäßigkeit beachten. Das bedeutet: Nicht bei jedem Rennen wird man einem Beteiligten hinterher auch das Auto wegnehmen. Aber es ist auch schon schmerzhaft, einige Monate darauf verzichten zu müssen. Verbunden mit der Ungewissheit, ob man es je zurückbekommt

    Längst nicht jeder, der gerne an seinem Auto schraubt und bastelt, ist ein Raser. Doch wer andere nur wegen des eigenen Nervenkitzels in Gefahr bringt, sollte die Härte des Gesetzes spüren. Das ist auch im Interesse all jener Auto-Fans, die sich an die Regeln halten.

    So sehen die neuen Strafen für illegale Rennen aus

    Illegale Autorennen gelten seit Ende September 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat.

    Als Reaktion auf mehrere illegale Autorennen, bei denen Unbeteiligte schwer verletzt oder sogar getötet worden sind, wurden die Vorschriften auf Bundesebene verschärft.

    Geregelt sind die Strafen im neu eingeführten Paragrafen 315d des Strafgesetzbuchs. Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt, kann alleine für die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

    Wird durch das Rennen jemand gefährdet, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wird eine Person getötet oder schwer verletzt, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Gefängnis.

    Auch Organisatoren solcher Rennen können bestraft werden. Paragraf 315f ermöglicht, dass der Staat die Fahrzeuge der Teilnehmer einziehen kann, wenn ein Richter das anordnet. (jöh)

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