Die Augsburger Müllaffäre ist zumindest strafrechtlich abgeschlossen. Im April waren zwei Mitarbeiter der Müllverbrennungsanlage vor dem Landgericht zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Männer hatte beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt. Allerdings vergeblich. Die Revision wurde von den Obersten Richtern verworfen, damit wird das Urteil rechtskräftig.
Betriebsratchef verurteilt
Konkret ging es um den Betriebsratschef des Augsburger Müllofens. Er war vor Jahren mit zwei Arbeitskollegen ins Visier von Polizei und Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft warf den Dreien vor, geheime Details aus dem Innenleben der Anlage an die Öffentlichkeit gebracht zu haben – unter anderem Dokumente über die nicht genehmigte Verbrennung von Aktivkohlefiltern. Dieser Vorwurf kam im Lauf des Verfahrens vom Tisch. Gegen einen Beteiligten wurde das Verfahren sogar eingestellt. Doch der Betriebsratschef wurde anhand von Indizien verurteilt, weil er drei interne Dokumente, welche die Kündigung eines Mitarbeiters betrafen, an Unbefugte weitergegeben haben soll. Die Richter verhängten eine Geldstrafe von 10500 Euro. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte nun diese Entscheidung.
Der Betriebsratschef bangt wegen des Urteils auch um seinen Job bei dem Müllofen. „Ich befürchte, dass man mir kündigen wird“, sagte er bereits im April nach dem Prozess vor dem Landgericht. jöh