Die Betreuung von Menschen, die geistig nicht mehr in der Lage sind für sich Entscheidungen zu treffen, ist gesetzlich klar geregelt. Entweder übernehmen durch Gerichte bestellte Angehörige diese Aufgabe oder bezahlte Berufsbetreuer. Wer als Arzt diese Vorschriften ignoriert, läuft Gefahr, dafür ins Gefängnis zu müssen.
Seit gestern prüft die Schwurgerichtskammer des Landgerichts, ob sich ein Augsburger Allgemeinarzt strafbar gemacht hat. Der 62-Jährige ist des versuchten Totschlags angeklagt. Laut Anklage hatte er im Dezember 2008 eigenmächtig entschieden, eine 86 Jahre alte Patientin „in Ruhe sterben zu lassen“, wie der Mediziner gestern vor Gericht bestätigte.
Er hatte das Pflegepersonal im Heim angewiesen, Medikamente und Ernährung abzusetzen und seiner Patientin täglich nur noch 1,5 Liter Flüssigkeit zu geben – ohne zuvor das Einverständnis der vom Amtsgericht eingesetzten Betreuerin oder entfernter Verwandter einzuholen.
Die Frau konnte nicht mehr sprechen
Für ihn habe sich seine Patientin, die unter den Folgen eines schweren Schlaganfalls litt, „in einem sterbenden Zustand befunden“, rechtfertigte sich der Mediziner vor Gericht. Damit stieß er auf Widerspruch bei zwei Pflegerinnen und einer Ärztin des Klinikums. Wie alle drei als Zeuginnen aussagten, sei der Zustand der alten Frau zwar „kritisch“, aber „stabil“ gewesen. Sie habe nicht sprechen können, aber auf Fragen mit den Augen reagiert.
Als ihr langjähriger Hausarzt will der Angeklagte gewusst haben: Lebensverlängernde Maßnahmen wären nicht im Sinn der Seniorin gewesen. Eine Patientenverfügung gab es allerdings nicht. Der Arzt verneinte auf Nachfrage von Richter Christoph Wiesner, mit seiner Patientin jemals über das Thema gesprochen zu haben.
Zeugen bestätigten allerdings die Angaben des Arztes, wonach die alte Dame sich ihr Leben lang gegen die Einnahme von Medikamenten gesträubt habe. Erstaunlich für eine Frau, der einst eine Apotheke gehört hatte.
An Folgen eines Schlaganfalls gestorben
Die Frau ist inzwischen tot. Sie starb zwei Monate später, im Februar 2009. Nicht an fehlender Ernährung, sondern weil sie sich von den Folgen des Schlaganfalls nie mehr erholt hat. Die Heimleitung hatte nach Rücksprache mit der Betreuerin den Arzt gewechselt.
Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.