Bei der Stadt Augsburg blickt man gelassen auf die neue Badesaison. Bisher habe es keinen Ärger mit Nacktbadenden gegeben. Deshalb sei auch keine neue Verordnung nötig, heißt es aus der Stadtverwaltung. Im Augsburger Stadtgebiet gibt es keine öffentlichen, speziell ausgewiesenen FKK-Badeseen oder Nacktbadebereiche – ebenso wenig wie Verbotsschilder. Nacktbaden ist nach Ansicht der Juristen bei der Stadt aber dennoch nach der Bundesgesetzgebung grundsätzlich verboten. Denn die verbietet es, sich einfach in der Öffentlichkeit zu entblößen. „Nach derzeitiger Rechtslage verhält sich ordnungswidrig, wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, dass er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt“, heißt es in einem Infoblatt.
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