Lauter Einser hatte Kashmira im Zeugnis, nur in Deutsch bekam sie eine Zwei. Das Mädchen aus Sri Lanka lebt erst seit drei Jahren in Deutschland. Seit kurzem besucht die Elfjährige die Hochbegabtenklasse des Gymnasiums bei St. Stephan. Sie freut sich aufs Lernen, später möchte sie Forscherin werden. Doch eines macht sie unglücklich: "Ich darf nicht alle Klassenfahrten mitmachen; das ist unfair." Denn Kashmira hat keine dauerhafte Duldung, darf Bayern nicht verlassen. Exkursionen, auch ins Ausland, gehören aber zum Konzept der Hochbegabtenförderung.
Kashmiras Mutter Indrani Pallage Nanayakkara heiratete vor fünf Jahren in Sri Lanka den Österreicher Thomas Höchsmann, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Zusammen kamen sie vor drei Jahren nach Augsburg. Hier betreiben sie ein Café. Als Ehefrau eines Deutschen hat Nanayakkara eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis – ihre Tochter, die von einem anderen Vater stammt, nicht.
Amt will eine Ausnahme machen
Ordnungsreferent Dr. Volker Ullrich sagt zu dem Fall: "Die Aufenthaltserlaubnis des Mädchens ist auf Bayern beschränkt. Für die Ausbildung ist das Ausländeramt natürlich bereit, eine Befreiung davon zu erteilen." Doch für die endgültige Aufenthaltserlaubnis fehlen noch Dokumente, so lange dürfe sie Deutschland nicht verlassen. Allerdings droht laut Ullrich selbst bei einer "Grenzüberschreitung" keinesfalls eine Abschiebung.
Trotzdem habe Kashmira Angst, dass sie das Land verlassen muss, erzählen ihre Eltern. Und Dokumente aus Sri Lanka zu besorgen, dauere sehr lange. Derweil wünschen sich die Großeltern in Asien und die "Stiefoma" in Österreich sehnlich einen Besuch ihrer Enkelin.
Dr. Peter Lindner vom Forum interkulturelles Leben und Lernen, der die Familie betreut, versteht die Angelegenheit nicht: "Warum legt man begabten jungen Leuten Steine in den Weg? Gerade solche Menschen brauchen wir doch in Deutschland." kru