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  3. Prozesse in Augsburg: Verstoß gegen Masken-Pflicht: Gastronomen wehren sich vor Gericht

Prozesse in Augsburg
12.03.2021

Verstoß gegen Masken-Pflicht: Gastronomen wehren sich vor Gericht

Nicht immer wird die Maskenpflicht von Gastronomen ernst genommen. Dabei drohen hohe Bußgelder.
Foto: Zoepf (Symbolbild)

Plus Weil in ihren Betrieben gegen Corona-Regeln verstoßen wurde, sollten zwei Augsburger Gastronomen hohe Bußgelder zahlen. Ihr Gang vor das Gericht hat sich gelohnt.

Noch immer sind Kneipen, Restaurants und Cafés geschlossen. Als sie im Vorjahr mit Hygieneauflagen geöffnet hatten, kam es mitunter zu Verstößen, die inzwischen verstärkt Gerichte beschäftigen, da Gastronomen Bußgeldbescheide der Kommunen anfechten. Die wirtschaftlich ums Überleben kämpfenden Betriebe trifft es hart, wenn sie beispielsweise 5000 Euro zahlen sollen, weil in ihrem Lokal gegen das Tragen von Gesichtsmasken verstoßen wurde. Das ist laut bayerischem Bußgeldkatalog der Regelsatz. Doch keine Regel ohne Ausnahme. So hat sich jetzt für zwei Gastbetriebe der Gang zum Gericht gelohnt.

Mitarbeiter des Augsburger Bürgeramtes überraschten Restaurant-Inhaberin

In einem Falle hatten zwei Mitarbeiter des Bürgeramtes mittags die Inhaberin eines asiatischen Restaurants dabei überrascht, wie sie ohne Mundschutz Gästen Essen servierte. Beide waren nicht zufällig gekommen. Es hatte bereits Beschwerden gegeben, dass in dem Speiselokal Hygienevorschriften missachtet würden. Eigentlich stehe sie nur in der Küche, rechtfertigte sich die 44-Jährige vor Gericht. Ihr Sohn würde die Gäste bedienen, sei aber in dem Moment auf der Toilette gewesen. Sie habe außerdem im Gastraum nur Teller von einem leeren Tisch abgeräumt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.03.2021

Die Reduzierung des Bußgeldes für die Inhaberin des asiatischen Lokals ist nachvollziehbar und in meinen Augen vertretbar. Die 'Pauschale' geht doch recht wenig auf die (wirtschaftlichen) Umstände des jeweiligen Gastronomiebetriebs ein (Kette - Einzelunternehmer) und 1.800 Euro ist schon immer noch saftig genug, um einen Denkzettel darzustellen und der Durchsetzung der Gebote Nachdruck zu verleihen.

Dass der Wirt im zweiten Fall ganz ohne Bußgeld davon gekommen ist, mag richtig sein, wenn er seine Mitarbeiter entsprechend angewiesen hat und er nicht vor Ort war, um die Nichtbeachtung zu monieren.

Nur warum liest man nichts davon, dass der Mitarbeiter mit einem Bußgeld belegt wurde? Die Polizisten haben diesen doch gesehen und gewiss dokumentiert, wann der Verstoß beobachtet wurde. Der Unternehmer muss also Mitteilung machen können, wer um diese Zeit dort gearbeitet hat, die Polizisten können den Betreffenden dann wiedererkennen.

In einem anderen Presseorgan liest man dazu, der Anwalt des Wirtes hätte mit der Aussage Erfolg gehabt, dass der Bedienstete gerade eine Rauchpause gemacht habe und rauchend vor dem Lokal gesessen sei.

Das widerspricht aber der Aussage der Polizei, dass der Kellner 'bedient' habe. Das lässt sich auch aus dem Auto heraus sehr gut unterscheiden, ob da jemand am Tisch sitzt und raucht oder ob er Gästen, etwas serviert.

Mich wundert, dass man sich vor Gericht so düpieren lässt und solche offensichtlichen Ausflüchte akzeptiert.