Seit über 25 Jahren ist Gerhard Breher im Bereich Bau und Immobilien tätig. Aber so einen Brief wie vom städtischen Tiefbauamt hat der Unternehmer nach eigenen Angaben noch nie erhalten. „Normalerweise ist das ein Faschingsscherz.“ Das Schreiben ist ein Bescheid über eine Sondernutzungsgebühr von drei Euro, die er nachzuzahlen hatte. Für den Bescheid selbst sollte Breher zusätzlich 131 Euro zahlen. Sollte. Der Fall nahm eine Wendung.
Augsburg