Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Ab jetzt gelten die Abstellzonen für E-Scooter in der Innenstadt

Augsburg
30.05.2023

Ab jetzt gelten die Abstellzonen für E-Scooter in der Innenstadt

Die Stadt möchte das Abstellen von Elektro-Stehrollern in der Innenstadt besser steuern. Nun ist ein Konzept in Kraft getreten.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus E-Scooter in dürfen in Augsburgs Innenstadt nur noch in 29 festen Parkflächen abgestellt werden. Ab sofort ist das System aktiv.

Nach längeren Vorgesprächen zwischen der Stadt und den den drei in Augsburg präsenten E-Scooter-Verleihfirmen gilt nun ein Abstellkonzept. Im Innenstadtbereich das Abstellen und Ausleihen jetzt nur noch an 29 Flächen zwischen St. Ulrich und Georgsviertel bzw. zwischen Hauptbahnhof und Oberem Graben möglich. Die Punkte liegen 150 bis 300 Meter voneinander entfernt. Das "wilde" Abstellen der Stehroller auf Gehwegen sorgt seit 2019, als die Gefährte aufkamen, immer wieder für Behinderungen für den Fußverkehr. Mehrere Vorstöße waren in der Vergangenheit ohne Erfolg geblieben. Um Platz zu schaffen, fallen 23 Stellplätze für Autos am Straßenrand weg.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Instagram anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Rein rechtlich dürfen die Roller, wie Fahrräder auch, auf Gehwegen abgestellt werden. Allerdings parken manche Nutzer und Nutzerinnen die Fahrzeuge quer, mitunter dürften abgestellte Roller auch mutwillig von Vandalen umgeworfen werden, sodass sie zur Stolperfalle werden. In Augsburg gibt es mit Voi, Tier und Bolt aktuell drei Anbieter, nachdem zeitweise fünf Firmen vertreten waren. Seit dem Ende der Corona-Zeit verzeichnete die Stadt auch vermehrt Verkehrsverstöße mit Scootern (wir berichteten).

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.05.2023

Wieso werden bei einem inhaltlich jetzt veröffentlichten Artikel Altkommentare von März 2023 angehangen?

16.03.2023

Warum stehen die Roller immer kreuz und quer in der Gegend rum wenn es angeblich nicht möglich ist ? Es gibt so schon kaum Parkplätze für Autos, aber was soll’s ich muss nicht nach Augsburg um mein Geld los zu werden ich kann auch wo anders hinfahren.

17.03.2023

Weil es in der Innenstadt aktuell möglich ist, sie überall abzustellen (außer auf dem Rathausplatz), auch wenn das abstellen so nicht immer legal ist.

16.03.2023

"...wäre im Innenstadtbereich das Abstellen und Ausleihen nur noch an 29 Flächen ... möglich." Wer hat sich denn solches ausgedacht? Und wie wird und kann das denn überhaupt geprüft werden? Mit Bezug zur Realität hat dies in keiner Weise etwas zu tun. Die wenigsten werden sich hier einen hoffentlich nahegelegenen Abstellplatz suchen, die meisten werden es wie bisher irgendwo abstellen. Nachprüfbar und beweisbar ist dies in keiner Weise!

16.03.2023

Probieren Sie das mal aus, Sie werden überrascht sein...

16.03.2023

"Die Unternehmen hatten sich in der Vergangenheit schon verpflichtet, das Abstellen in der Fußgängerzone und am Rathausplatz technisch zu unterbinden – die App lässt es in diesen Bereichen nicht zu, sich als Nutzer oder Nutzerin auszuloggen. Nun wird dieses Modell auf die ganze Innenstadt mit Ausnahme der 29 vorgesehenen Flächen ausgedehnt."
Nennt sich geofencing und ist etablierte Praxis. Das würde ich schon als praxisnah bezeichnen.