
Anwälte üben nach Video von tödlicher Attacke Kritik an Haftbefehlen


Was ist am Augsburger Königsplatz passiert, als ein 49-jähriger Mann getötet worden ist? Die Verteidiger nehmen sich nun das Video eines Taxifahrers vor.
Sieben Jugendliche und junge Männer aus Augsburg sitzen seit Montag in Untersuchungshaft. Sie sollen an einer tödlichen Attacke auf einen 49-jährigen Mann am Königsplatz beteiligt gewesen sein. Einer der mutmaßlichen Täter, ein 17-Jähriger, schlug dem Mann nach Erkenntnissen der Ermittler gegen den Kopf, der 49-Jährige, ein Augsburger Feuerwehrmann, starb an den Folgen des Schlages. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den mutmaßlichen Haupttäter wegen des Verdachtes auf Totschlag, gegen seine sechs Begleiter an diesem Abend wegen des Verdachtes auf Beihilfe dazu.
Die Polizei hatte auf einer Pressekonferenz am Montag berichtet, das Opfer sei von den Jugendlichen am Königsplatz umringt und dann unvermittelt von der Seite geschlagen worden. Ein Video von der Dashcam eines Taxis am Königsplatz nährt aus Sicht von Anwälten der Beschuldigten aber Zweifel an dieser Version. Auf der Sequenz ist zu sehen, wie es ein kurzes Handgemenge gibt – offensichtlich zwischen dem 49-jährigen späteren Opfer und mehreren Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Von wem der erste Schubser ausging, ist auf dem Video nicht zu erkennen. Es ist unscharf und aus Distanz gefilmt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das Ergebnis der Politik der letzten 3 - 4 Jahrzehnte. Verantwortung gegenüber Anderen, Respekt gegenüber Behörden und Justiz ist im Prinzip verschwunden. Man kann ja schon froh sein das nicht die Polizisten schon wieder angezeigt wurden bei der Festnahme weil Sie vielleicht zu fest angepackt haben.
Eine Abschreckung durch das durchsetzen und anwenden von Gesetzen gibt es nicht mehr.
Solche Straftäter lachen doch über unsere Justiz. Mit einem guten Anwalt sind die nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuss und machen weiter wie bisher. Das Wissen diese Herrschaften ganz genau und Verhalten sich dementsprechend.
Wenn bei uns im Staat was hervorragen funktioniert ist es der Täterschutz.
Das Kritik von den Anwälten kommt war logisch. Insbesondere von denen, deren Mandanten nicht zugeschlagen haben. Ist auch ihr gutes Recht und teilweise auch Ihre Pflicht als Rechtsvertreter Ihrer Mandanten. Muss man nicht unbedingt (moralisch) gut heißen.
Ich persönlich halte die U-Haft für ALLE aber in Ordnung. Allein um ein klares Zeichen zu setzen. Die Ermittlungen sind meines Wissens noch nicht abgeschlossen. Die Tötung war vermutlich nicht beabsichtigt. Als Unfall würde ich es aber nicht bezeichnen. Wer Gewalt anwendet, geht das Risiko den anderen ernsthaft zu schaden billigend in Kauf. Der Umfang der "Schädigung" läßt sich nicht kontrollieren. Ob er jetzt dort geschlagen hat oder nicht spielt für mich ebenfalls keine Rolle. Jeder der Mitangeklagten hatte die Möglichkeit auf seinen Freund mäßigend einzuwirken. Somit haben Sie die Gewalt mindestens geduldet. Diese Meinung zu haben ist ebenfalls mein gutes Recht. Diese muss man auch nicht unbedingt (moralisch) gut heißen.
Ähmmmmm........ der Junge (und für mich ist es ein Junge) hat einen anderen todgeschlagen!!!! Das er das nicht mit Absicht gemacht hat. O.K! Aber er ist nach der Tat geflüchtet (also wußte er, dass da irgendwas nicht so läuft wie normalerweise!). Man musste ihn festnehmen! Die Familie des Opfers, "darf" jetzt Weihnachten ohne Vater und Mann "feiern". Das ist auch nicht fair! Was will man einen 17-jährigen noch erziehen? Da ist es, glaub ich, zu spät!!!!! Gerechte Strafe und Feierabend!!!! Und am besten nach Erwachsenenrecht!!!!
Was kommt als nächstes? Das Opfer ist fahrlässig mit dem Kopf in die Faust gelaufen?
Und schon ist es soweit, die Täter werden wieder in Schutz genommen, Verminderte Schuldfähigkeit, Psyche oder schlechte Kindheit.
Opfer und Angehörige werde wie immer in den Hintergrund geschoben.
"In einem fairen Verfahren haben Emotionen keinen Platz und das ist gut so"
Zynischer geht es kaum, hier von Fairness zu sprechen.
Ich finde es klasse, dass man sich Sorgen um die armen Täter macht, dass sie kein faires Verfahren erhalten.
Wenn es dumm läuft, stellt man es so hin, dass das Opfer selbst schuld ist und der Hauptangeklagte kommt mit einer Bewährungsstrafe davon und der Rest wird freigesprochen.
Sicherlich hat jeder Angeklagte ein Recht auf ein faires Verfahren, aber welche Fairness haben die Opfer von den Angeklagten erfahren? Der Eine ist tot, der Andere ist schwer verletzt und deren Angehörigen werden ein Leben lang traumatisiert sein.
Und dann spricht man von Fairness. Respekt.
In diesem Sinne
"Zynischer geht es kaum, hier von Fairness zu sprechen."
Von was sprechen sie denn? Wollen Sie das Recht auf Verteidigung nach Lust und Laune aussetzen? Das ginge wohl gewaltig schief.
@Richard M.
Jede/r Angeklagte hat ein Recht auf die bestmögliche Verteidigung und ich nehme es den Anwälten auch nicht übel, wenn sie alles für ihre Mandanten herausholen. Da bin ich bei Ihnen.
Aber ich erkläre Ihnen ganz genau, warum ich es zynisch finde, hier von einem fairen Verfahren zu sprechen:
Schuld sind nicht die Anwälte, sondern das lasche Jugendstrafrecht, wo die Anwälte von Haus aus ein leichtes Spiel haben, weil grundsätzlich zu Gunsten des Jugendlichen geurteilt wird und man diese nicht bestrafen, sondern erziehen möchte. Die Opfer spielen grundsätzlich eine nebensächliche Rolle.
Das Jugendstrafrecht erfüllte noch seinen Zweck, als Eltern noch aktiv an der Erziehung mitwirkten und nicht versuchten, dies auf die Schulen abzuwälzen. Das ist auch nicht Aufgabe der Schulen. Sie sollen lehren und nicht erziehen.
Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Nichte und sie hat einen Satz gebracht, den ich nicht besser hätte bringen können:
"Entweder die Eltern werden erheblich strenger oder die Urteile müssen erheblich härter ausfallen. Kinder brauchen Grenzen und das müssen sie so früh wie möglich lernen !"
Dem möchte ich nichts hinzuzufügen. :-)
In diesem Sinne
Man kann es natürlich so oder so sehen.
Allerdings sollten die Verfasser von Kommentaren immer im Hinterkopf behalten, was sie in ihrer Jugend evtl. getan haben. Waren da nicht vielleicht doch ein paar Schlägereien, auch vielleicht mit Kopfkontakt. Wäre es da dann wirklich angeraten gewesen, die Kontrahenten wegen versuchten Totschlags zu verknacken.
Hätte man das dann auch so kritisch gesehen oder wäre einem dann himmelschreiendes Unrecht widerfahren.
Die Gerichte haben eine Aufgabe, die zumindest ich nicht unbedingt haben will. Nämlich objektiv und ohne zuviel Unterschiede zu machen Recht zu sprechen. Für diese Aufgabe Dank zu erwarten wird in den seltensten Fällen geschehen. Deshalb ist es für mich auch überhaupt nicht klar, dass das wieder so läuft.
Klar ist der Fall medial viel zu überladen und man fragt sich wie so etwas nur passieren konnte. Dennoch hat der Täter auch Rechte und unsere Justiz, gerade im Jugendstrafrecht ist nicht auf Vergeltung und für die Rachegefühle des Wutbürgers, sondern als eine disziplinarisches Mittel zur Erziehung. Schön das noch wenige sich nicht der Hetze und Lynchfantasien hingeben und vernünftige Kommentare schreiben.
Ich als Verfasser meiner Kommentare habe mich nicht in meiner Jugend mit anderen Männern zusammengerottet um in der Gruppe möglichst feige auf einzelne Menschen loszugehen. Das haben die wenigsten von uns. Und Mitglieder von Jugendbanden sind auch keine durchschnittlichen jugendlichen sondern extrem gefährliche Mitbürger, die sich freiwillig für die Gewalt entschieden haben. Mich interessieren diese Menschen nicht, mich interessiert nur die innere Sicherheit.
... war doch klar, dass das wieder so läuft
Ist ja nicht so dass man noch nie davon gehört hätte dass bereits ein einzelner Schlag tödlich sein kann. Wenn man jemand auf den Kopf schlägt dann muss jedem klar sein dass das Opfer dabei auch zu Tode kommen kann. Die Verantwortlichen und deren Anwälte versuchen sich auf peinlichste Art und Weise aus der Sache herauszuwinden. Klar ist ja wohl dass das Opfer ohne die Attacke noch leben würde. Daher müssen der/die Verantwortlichen auch zur Rechenschaft gezogen werden. Alles andere würde dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung wiedersprechen. Und da müssen harte Strafen her meiner Meinung nach. Da kann man sich nicht auf das Alter der Täter beziehen, das das ja alles keine Absicht war (der Schlag war absichtlich!!) und gleich mal sicherheitshalber eine Alkoholisierung der Täter ins Feld führen.
Gegen solche Täter muss der Staat mit gepanzerter Faust vorgehen!!!
In unserem Rechtsstaat hat auch der verabscheuungswürdigste Mensch Recht auf Verteidigung und ein faires Verfahren. Das ist auch gut so. Die Verteidiger sollten sich mal gut überlegen, wie es ihnen ergehen würde, wenn sie selber in die Fänge einer Gruppe von gewalttätigen jungen Männern geraten und was sie ethisch überhaupt noch verantworten können.
In einem fairen Verfahren haben Emotionen keinen Platz und das ist gut so.