Für den Mann ist der Platz auf der Anklagebank erkennbar eine Pein. Nahezu wortlos folgt der 65-Jährige, Zahnarzt von Beruf, der Verhandlung vor einem Schöffengericht. Mit leichtem Kopfnicken hat er gerade einen Vorwurf der Anklage eingestanden: Die Einfuhr von Zahnersatzteilen aus dem Ausland unter Umgehung des Zolls. Nach Berechnungen der Münchner Zollfahndungsstelle hätte der Zahnarzt dafür 206.228 Euro abführen müssen. Der 65-Jährige ist wegen Schmuggels, aber auch wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Doch was diesen Punkt betrifft wird das Verfahren im Laufe der Verhandlung überraschend eingestellt. Das Steuerrecht ist, wenn es den grenzüberschreitenden Warenverkehr betrifft, manchmal auch für Ermittler zu kompliziert.
Augsburg
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