Augsburg: Grundbedürfnisse der Bürger müssen erfüllt werden
Augsburg
Grundbedürfnisse der Bürger müssen erfüllt werden
Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird teuer. Einerseits hilft er, die Funktionsfähigkeit der Stadt zu erhalten. Andererseits schmälert er die Handlungsfähigkeit an anderer Stelle.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bei einer Streikkundgebung im März auf dem Rathausplatz.Foto: Felix Ebert (Archivbild)
Angekündigt wird der Personalmangel aufgrund der demografischen Entwicklung seit Jahren. Jetzt realisieren sich diese Prognosen in allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Und auch der öffentliche Sektor bleibt davon nicht verschont: Wenn die Stadt nicht genug Personal hat, dann sind schnell Grundbedürfnisse der Bürger betroffen. Wenn Anträge auf Ämtern lange liegen oder irgendwann die Müllabfuhr nicht mehr kommt, wird es brenzlig. Bei Kitas oder dem Nahverkehr der stadteigenen Stadtwerke kann man das schon sehr konkret erleben. Die Stadt ist in bestimmten Dingen zudem ein Monopolbetrieb, weil sie teils hoheitliche Aufgaben erfüllt – einen anderen Anbieter für die mitunter elementaren Dienstleistungen kann man sich als Bürger nicht aussuchen.
Folgen des Arbeitskräftemangels zeigen sich auch in Augsburg
Im öffentlichen Dienst galt schon immer: geringere Löhne als in der freien Wirtschaft, dafür aber quasi eine Arbeitsplatzgarantie. In der aktuellen Situation scheint Letzteres für Arbeitnehmer aber kein schlagendes Argument mehr zu sein – angesichts des Arbeitskräftemangels sind freie Stellen zumindest im Moment keine Mangelware. Insofern ist es nachvollziehbar, dass der öffentliche Dienst künftig besser entlohnt wird, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bei einer Streikkundgebung im März auf dem Rathausplatz.Foto: Felix Ebert
Doch die Stadt bekommt so die Stellenmehrungen der vergangenen Jahre gleich erneut zu spüren. Manches war unabweisbar nötig, weil die Stadt gewachsen ist und die Arbeit zunahm, manches geschah auf Bürgerwunsch, manches war der politischen Agenda einzelner Regierungsparteien geschuldet. Das ist zulässig, doch Personalkosten sind etwas, das nicht einmalig, sondern wiederkehrend anfällt und die Investitionsfähigkeit schmälert. Die Tariferhöhung hat einmal mehr daran erinnert.