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Selbstbestimmungsgesetz in Augsburg: 117 Anträge zur Geschlechtsänderung

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Mehr als 100 Menschen wollen in Augsburg ihren Geschlechtseintrag ändern

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    Am 1. November 2024 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die Regenbogenfahne symbolisiert mit ihren bunten Farben die Vielfalt der Lebens- und Liebesformen.
    Am 1. November 2024 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die Regenbogenfahne symbolisiert mit ihren bunten Farben die Vielfalt der Lebens- und Liebesformen. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Luna erinnert sich noch genau an den Tag im August, als sie vor dem Augsburger Standesamt stand. Ihre beste Freundin begleitete sie. „Ich war so nervös und habe mich gleichzeitig so gefreut“, sagt die 28-Jährige am Telefon. Dann meldete sie dort die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens an. In ihrem Ausweis wird unter Geschlecht nicht mehr „männlich“ stehen, sondern „weiblich“. Ihr Vorname wird durch Luna ersetzt - so wie sie sich schon seit Jahren nennt. Die Studentin, die Bedenken hat, ihren vollen Namen zu veröffentlichen, weil sie schon häufig angefeindet worden sei, muss nun noch bis November Geduld aufbringen. Dann kann sie erneut zum Standesamt gehen und eine Erklärung abgeben, dass sie sich wirklich sicher ist, Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen zu wollen.

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