Ein 33-Jähriger hat sich nun vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten müssen, weil er im Internet dazu aufgerufen hatte, die Partei Alternative für Deutschland "auszurotten". Konkret hatte der Mann nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft im Juli 2023 auf seinem frei einsehbaren Account im sozialen Netzwerk Twitter wohl von seiner Wohnanschrift in Augsburg aus gepostet "Ihr verschissenen Scheiß-Nazis gehört wirklich ausgerottet." Sein Text war ein Antwortkommentar bezüglich eines Beitrags der Fraktion der AfD, in dem die Partei für ein Genderverbot an Schulen und Universitäten geworben hatte. Darunter veröffentlichte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft ein Foto, das eine sogenannte "Progress-Flag" (Regenbogenfahne) zeigt, auf der ein Maschinengewehr sowie der Schriftzug "defend Equalitiy" ("Verteidige Gleichberechtigung") aufgebracht sind.
Dem Angeklagten war auf dem Strafbefehlsweg die Belohnung und Billigung von Straftaten vorgeworfen und deswegen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro gegen ihn verhängt worden. Hiergegen legte der Angeklagte Einspruch ein, weswegen es jetzt zur Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Annika Betz kam.
Prozess in Augsburg um Twitter-Post
Vor Gericht erklärte Verteidigerin Johanna Braun, dass die "harte, grenzwertige Wortwahl" ihres Mandanten nicht schön sei, dass die AfD selbst aber angesichts ihrer eigenen Äußerungen ertragen können müsse, scharfe Gegenrede zu erhalten. Darüber hinaus verwies die Anwältin auf eine erhebliche Deutungsbreite in der Twitter-Mitteilung und Darstellung ihres Mandanten, die sich nicht allein auf AfD-Mitglieder beziehe. Die Regenbogenfahne mit einem darauf abgebildeten Sturmgewehr könne gesehen werden als ein Widerstandssymbol gegen Geschlechterdiskriminierung und Rassismus und damit gegen Ideen von Nazis generell. Ein Fall von freier Meinungsäußerung also und nicht strafbar. Ihr Mandant stehe jeder Form von Gewalt fern und habe sein Posting keinesfalls gesehen als Aufruf zur konkreten Ausrottung oder Tötung von AfD-Parteimitgliedern oder Sympathisanten. Der 33-Jährige räumte ein, das, was in der Sache bei Gericht vorliege, geschrieben und veröffentlicht zu haben.
Die Anwältin erklärte, dass es Ziel des Einspruchs des Mandanten sei, eine Verurteilung zu vermeiden und dass, wenn schon ein Freispruch wohl nicht zu erreichen sei, eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld angedacht sei. Dies auch mit der Option einer Geldauflage – in der unveränderten Höhe - von 3000 Euro in Raten zugunsten der Initiative Wildwasser Augsburg (Fachberatung für Opfer sexualisierter Gewalt).
So kam es dann auch, da auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft diesem Ansinnen zustimmte. Laut Richterin Betz werde das Verfahren vorläufig eingestellt, bis die letzte Rate des Angeklagten gezahlt worden sei. Der Tatbestand war nach Mitteilung des Gerichts zum Fall für die Polizei geworden, weil einer automatisierten Scan-Technik das Posting des Angeklagten aufgefallen und dieses gemeldet worden sei.