Stadt erbt historisches Juwel in der Maxstraße – und will es nicht behalten
Plus Immer wieder erbt die Stadt Augsburg hohe Vermögenswerte. In der Maximilianstraße ist es ein Haus mit Rokokosaal, das aber hohe Sanierungskosten mit sich bringt.
Von außen reiht sich das Gebäude Maximilianstraße 81 recht unscheinbar in das Gebäudeensemble der Augsburger Prachtmeile ein. Ein Haus mit grüner Fassade und einem kleinen Antiquitätenhändler im Erdgeschoss. Doch wer die Möglichkeit hat, hinter die üblicherweise verschlossenen Eingangstüren zu schauen, kann ein Juwel entdecken, das sich mit manchen historischen Schätzen der Stadt messen könnte. Könnte deshalb, weil das denkmalgeschützte Haus mit einem Rokokosaal und einem Poseidon-Brunnen im Innenhof heruntergekommen ist. Eigentümerin des Gebäudes ist die Stadt, die es wiederum von einer Augsburgerin geerbt hat, die ihr Gebäude in guten Händen wissen wollte. Weil die Stadt selbst nicht das Geld hat, dem Haus wieder zu altem Glanz zu verhelfen, hofft sie nun auf einen Investor.
Immer wieder setzen Menschen die Stadt Augsburg als Erben ein, sei es aus Verbundenheit mit der Stadt oder weil sie mit ihrem Vermögen etwas bewirken wollen, berichtet Finanzreferent Roland Barth. Fast immer verbinden die Erblasser einen Zweck mit der Erbschaft, den die Stadt nach ihrem Tod genau zu befolgen hat. Und obwohl die Erbschaften jedes Jahr einen sechs- bis siebenstelligen Betrag in den städtischen Haushalt spülen, stellt sich manche erst im Lauf der Zeit als problematisch heraus.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Volles Verständnis für die Stadtverwaltung; es stehen nicht beliebig hohe Mittel bereit so ein Gebäude zu restaurieren und auf Dauer in Schuss zu halten. Wo vielleicht beim Vorbesitzer volles Engagement zum Erhalt vorhanden war ; stehen beim Erben ohne jegliche innere Bindung an das alte Gemäuer andere Gesichtspunkte wie aufwendiger Erhalt mit hohen Auflagen und der Wunsch nach zeitgemäßer Modernisierung im Vordergrund. Als Privatmann würde ich ein derartiges Erbe ablehnen- lieber ohne Erbe als Schuldenaufwuchs.