Zwei junge Männer werden sich in den nächsten Wochen und Monaten an Schaltkästen, Wänden Zigarettenautomaten zu schaffen machen. Ihre Mission: Sie müssen sogenannte „Tags“, Beschriftungen, wieder abputzen, die sie zuvor verbotenerweise angebracht haben. Dazu verpflichtet ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts die 20- und 21-jährigen Angeklagten.
Augsburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren