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Augsburg: Tochter zeigt Mutter wegen Vergewaltigung an – jetzt wurde sie frei gesprochen

Augsburg

Tochter zeigt Mutter wegen Vergewaltigung an – jetzt wurde sie frei gesprochen

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    Eine Jugendliche hat gegen ihre Mutter schlimme Vorwürfe erhoben. Sie soll von ihr misshandelt und vergewaltigt worden sein. Der Fall landete vor dem Augsburger Jugendschutzgericht.
    Eine Jugendliche hat gegen ihre Mutter schlimme Vorwürfe erhoben. Sie soll von ihr misshandelt und vergewaltigt worden sein. Der Fall landete vor dem Augsburger Jugendschutzgericht. Foto: Maurizio Gambarini, dpa (Symbolbild)

    Es waren schlimme Vorwürfe gegen eine heute 46 Jahre alte Mutter: Sie soll ihre Tochter zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr aus nichtigen Anlässen mit einem Ledergürtel und einem Besenstiel misshandelt haben. Am schwersten wog ein angeblicher sexueller Übergriff. Danach soll die Frau ihre Tochter vergewaltigt haben, indem sie mit dem Finger in ihr Geschlechtsteil griff. Ungewöhnlich: Die eigene Tochter war es, die ihre Mutter bei der Kripo wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung angezeigt hatte.

    Fünf Sitzungstage lang beriet jetzt ein Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Sandra Dumberger über die heftigen Anklagevorwürfe gegen die Frau. Und dann sprach das Gericht die 46-Jährige frei. Die beiden Verteidigerinnen der Mutter, Isabel Kratzer-Ceylan und Daniela Rose, waren überzeugt, dass die inzwischen 17 Jahre alte Tochter von ihrem Vater beeinflusst worden war, im Zusammenhang mit einem seit Jahren schwelenden "Rosenkrieg" zwischen beiden Elternteilen.

    Rosenkrieg in Augsburg: Mutter wurde verhaftet

    Schon im Vorschulalter des Kindes hatten die Streitereien der Eltern begonnen. Der Vater warf der Mutter gegenüber dem Jugendamt vor, das Kind geschlagen zu haben. Das Jugendamt überwachte die Familie, fand aber keine Hinweise für die Behauptung. Nachdem das Paar sich getrennt hatte, war das alleinige Sorgerecht der Mutter übertragen worden, die den Umgang des Vaters mit dem Kind aber erlaubte. Als die Tochter 16 Jahre alt war, wollte sie plötzlich beim Vater leben, was im März 2020 auch geschah.

    Im November dann der dramatische Höhepunkt des "Rosenkrieges": Die Mutter wurde verhaftet – nach den schweren Anschuldigungen ihrer eigenen Tochter. Nach einer Nacht im Gefängnis wurde der Haftbefehl allerdings wieder außer Vollzug gesetzt, weil sich die Frau noch um weitere Kinder kümmern musste.

    Sechs Punkte umfasste die Anklage nun im Strafprozess gegen die 46-Jährige, die auf den Behauptungen der Tochter basierte. Fünfmal soll die Frau das Kind verprügelt haben – viermal mit einem Ledergürtel, einmal mit einem Besenstiel. Die angeblichen Gründe: eine Sechs in einer Mathe-Kurzarbeit, eine Rüge des Deutschlehrers über fehlende Hausaufgaben, Löcher in einer Daunenjacke oder der Kleidungsstil, der der Mutter nicht gefiel.

    Einmal soll die Mutter ihre Tochter für kurze Zeit nackt ins Treppenhaus des Mehrfamilienhauses ausgesperrt haben. Im März 2020 dann, so behauptete die Jugendliche, soll die Mutter sie gezwungen haben, sich nackt auszuziehen. Sie sei dann geschlagen, an die Wand gedrückt und schließlich vergewaltigt worden, so die Tochter.

    Im Prozess wurde die 17-Jährige nicht selbst angehört. Im Sitzungssaal ließ das Gericht das Video vorspielen, das bei den Vernehmungen des Ermittlungsrichters und der Kripo aufgenommen worden war. Der Vater behauptete, die Angeklagte habe die Tochter "verkaufen" wollen. Sie habe sogar im Ausland einen Menschen umgebracht.

    Das Gericht hörte insgesamt acht Zeugen, darunter ehemalige Lehrer und einen Kinderarzt, die sich allerdings nicht an irgendwelche Anzeichen von Misshandlungen erinnern konnten.

    Am Ende kam es so, wie die Verteidigerinnen Isabel Kratzer-Ceylan und Daniela Rose es gefordert hatten: Die Mutter wurde freigesprochen. Staatsanwältin Melanie Gerhartsreiter hatte eine Beeinflussung der Tochter durch den Vater als Folge der jahrelangen Streitereien nicht ausgeschlossen. Es gebe keine objektiven Beweise. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die 17-Jährige lebt weiter bei ihrem Vater.

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