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  3. Augsburg: Tödliche Attacke am Kö - Anwalt prüft Verfassungsbeschwerde

Augsburg
02.01.2020

Tödliche Attacke am Kö - Anwalt prüft Verfassungsbeschwerde

Die tödliche Attacke vom Königsplatz hat viele Augsburger sehr geschockt. Die Anteilnahme in der Stadt war bemerkenswert. Nun sind alle Beschuldigten wieder in Haft.
Foto: Hildenbrand/dpa/Archiv

Plus Nachdem alle Beschuldigten der tödlichen Attacke am Königsplatz wieder in Untersuchungshaft sind, prüft nun ein Anwalt eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.

Im Fall der tödlichen Attacke auf einen 49-jährigen Mann am Augsburger Königsplatz prüft der Anwalt eines Beschuldigten nun eine Verfassungsbeschwerde. Das Oberlandesgericht München hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass die zuvor aufgehobenen Haftbefehle gegen sechs Tatverdächtige wieder zu vollstrecken sind.

Anwalt Felix Dimpfl sagte, er werde jetzt erst die Begründung des Oberlandesgerichts abwarten und dann prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Der Vater eines 17-Jährigen, dem Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen wird, habe seine Kanzlei beauftragt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Dafür habe er vier Wochen nach der Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts Zeit, also bis zum 24. Januar.

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.12.2019

Das ist das beste, was den 6 beschuldigten passieren konnte. In der Abgeschiedenheit der Zelle haben sie Zeit zum Nachdenken, wie sie ihr Leben ggf. ändern könnten. Ihnen wird nicht vermittelt, dass sie sich möglichst billig aus der Sache herauswinden können.

29.12.2019

wenn jemand nachweislich 10 meter von dem Tatgeschehen entfernt gestandenen hat ist er für normal denkende menschen kein Tatbeteiligter !! es ist natürlich sehr traurig das dabei ein Mensch zu Tode gekommen ist , aber wenn er nicht unbedingt zurück gegangen wäre und die halbstarken provoziert und auch noch geschubst hätte wäre ihm wahrscheinlich auch nichts passiert !!!
(edit/mod)

28.12.2019

Verdunkelungsgefahr ???
Dazu hatten die o.g. Beschuldigten, jetzt über die Weihnachtstage, wohl genügend Zeit.

28.12.2019

Attacke Nr. 2 und anschließende Flucht die ja unzweifelhaft vorsätzlich erfolgte?