Es gibt Zigarettentabak, Pfeifentabak, Schnupftabak, Kautabak, Wasserpfeifentabak. Aber Lutschtabak? Schon mal was davon gehört? Die meisten Menschen wohl nicht. Das Amtsgericht unter Richterin Silke Knigge musste sich jetzt mit einem ziemlich exotischen Fall befassen. Lutschtabak wird in kleinen, porösen Portionsbeuteln unter Ober- oder Unterlippe geklemmt und gibt dann Nikotin und Schadstoffe über die Mundschleimhaut ab. Deshalb ist Snus, wie der spezielle Tabak auch genannt wird, ein Tabakerzeugnis zum oralen Verzehr und der Handel damit in der ganzen Europäischen Union verboten – mit Ausnahme von Schweden, wo es eine lange Kulturtradition hat.
Augsburg
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