Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Ausgelutscht: Kiosk-Betreiber muss Geldstrafe wegen Lutschtabaks bezahlen

Augsburg

Ausgelutscht: Kiosk-Betreiber muss Geldstrafe wegen Lutschtabaks bezahlen

  • |
  • |
  • |
  • |
    Ein Prozess in Augsburg drehte sich um „Snus“, eine Art Lutschtabak, der EU-weit nur in Schweden verkauft werden darf.
    Ein Prozess in Augsburg drehte sich um „Snus“, eine Art Lutschtabak, der EU-weit nur in Schweden verkauft werden darf. Foto: Robert Michael, dpa (Symbol)

    Es gibt Zigarettentabak, Pfeifentabak, Schnupftabak, Kautabak, Wasserpfeifentabak. Aber Lutschtabak? Schon mal was davon gehört? Die meisten Menschen wohl nicht. Das Amtsgericht unter Richterin Silke Knigge musste sich jetzt mit einem ziemlich exotischen Fall befassen. Lutschtabak wird in kleinen, porösen Portionsbeuteln unter Ober- oder Unterlippe geklemmt und gibt dann Nikotin und Schadstoffe über die Mundschleimhaut ab. Deshalb ist Snus, wie der spezielle Tabak auch genannt wird, ein Tabakerzeugnis zum oralen Verzehr und der Handel damit in der ganzen Europäischen Union verboten – mit Ausnahme von Schweden, wo es eine lange Kulturtradition hat.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren