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Der strafbare Handel mit Hanf-Blüten kostet einen Ladenbetreiber ein Vermögen

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Der strafbare Handel mit Hanf-Blüten kostet einen Ladenbetreiber ein Vermögen

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    Ein Prozess in Augsburg drehte sich um den Vertrieb von Produkten, die aus Hanfpflanzen hergestellt werden.
    Ein Prozess in Augsburg drehte sich um den Vertrieb von Produkten, die aus Hanfpflanzen hergestellt werden. Foto: dpa (Symbolbild)

    Cannabidiol (CBD) ist eine Säure der weiblichen Hanfpflanze (Cannabis), der entzündungshemmende und krampflösende Wirkung zugeschrieben wird. So wird für CBD-Produkte wie Öle, Tees, Kosmetik-Artikel oder sogar Kaugummis vor allem im Internet vielfach geworben. Cannabidiol besitzt im Gegensatz zu der weiteren chemischen Hanf-Verbindung THC keine psychoaktive, also berauschende Wirkung. In Deutschland dürfen verarbeitete CBD-Produkte verkauft werden, wenn der THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegt. Mit einem großen juristischen „Aber“. 

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