Eigentlich sei eine Urteilsbegründung im Zivilrecht nicht üblich, sagte Richterin Dorothee Singer am Dienstagmorgen im Saal 278 im Landgericht am Alten Einlass. Aber im Fall des mit Quecksilber kontaminierten Hotels im Augsburger Kammgarnviertel schien der 1. Zivilkammer das öffentliche Interesse so groß, dass sogar eine Presseerklärung angefertigt wurde. In dem Komplex um das „Quecksilber-Hotel“ ist jetzt das erste Urteil von insgesamt 125 Verfahren gefällt worden. Verlierer sind die Beklagten, die Projektentwicklerin und Verkäuferin AKS Business Hotel GmbH & Co. KG und die beiden Geschäftsführer.
Augsburg
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