Fußball? Wird er wohl nie mehr spielen können. Snowboardfahren? In diesem Jahr gestrichen. Kite-Surfen? Abwarten. Tennis? Vielleicht später wieder, wenn die abschließende Operation erfolgreich verlaufen ist. Auf einen Schlag hat sich das Leben für einen sportbegeisterten 35-jährigen Augsburger komplett verändert. Brüche, Bänderrisse, Fleischwunden, Prellungen, Abschürfungen am ganzen Körper: Nach zwei Wochen im Krankenhaus, einer dreiwöchigen Reha und weiteren Heilbehandlungen befindet er sich beruflich gerade in der Wiedereingliederung. Der Grund dafür: Der 35-Jährige wurde im vergangenen Sommer von einem rasenden Motorradfahrer umgefahren. Jetzt stand der 20-jährige Unfallverursacher vor Gericht.
Der Radfahrer war auf dem Radstreifen am Klinkerberg unterwegs, als er plötzlich einen Schlag spürte und das Bewusstsein verlor. Als er zu sich kam, habe er eine Sporttasche unter seinem Kopf gespürt, das Straßenpflaster und mehrere besorgte Helfer um sich herum wahrgenommen, so der Geschädigte im Zeugenstand vor Jugendrichterin Sandra Mayer. Dass er gerade von einem Motorrad umgerissen worden war, haben andere ihm erzählt.
Prozess in Augsburg: Zeuge berichtet von Vollgas
Ein Zeuge, selbst Motorradfahrer, berichtet, dass der Angeklagte mit seiner BMW 310 an der Ampel unterhalb des Klinkerbergs plötzlich Vollgas gegeben habe und den Berg hinauf gerast sei. Habe man den Biker in der ersten Kurve aus den Augen verloren, habe man Sekunden später die Bescherung erblickt. Rechts am Straßenrand ein Mann liegend, erheblich blutend: der Radfahrer. Etwas weiter oben lag das kaputte Motorrad, das das Fahrrad mitgeschleift hatte, dazu der Fahrer, der ebenfalls verletzt war. Von Autofahrern habe man Verbandsmaterial organisiert, so der Zeuge, und sich dann mit mehreren Helfern um die Erstversorgung der beiden Verletzten gekümmert.
Das Tempo des Motorradfahrers schätzte der Zeuge im Prozess auf 90, vielleicht auch 100 Stundenkilometer. Der Angeklagte stellte es anders dar. Nein, ein sogenanntes Kraftfahrzeugrennen habe er sich mit anderen an der Ampel wartenden Motorradfahrern nicht liefern wollen. Aber ja, er sei schneller als die hier erlaubten 50 km/h gewesen, vielleicht so um die 70. Er habe sich in einer Kurve in Schräglage befunden. Den Radfahrer habe er erst im letzten Moment erkannt. Zwar habe er noch versucht, auszuweichen, den 35-Jährigen aber erfasst. Was geschehen sei, tue ihm sehr leid. Dreimal habe er den Geschädigten im Krankenhaus besucht, sich bei ihm entschuldigt.
Der Staatsanwalt für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren
Staatsanwalt Johannes Zehendner sprach von einer „lebensgefährlichen Motorradfahrt“ und „geisteskranker Raserei“. Er forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren nach Erwachsenenstrafrecht, dazu eine Geldauflage im Bereich von 5000 Euro und drei Jahre Fahrverbot. Verteidigerin Sophia Raczkowsky plädierte dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden. Auch sehe sie kein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, sondern lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung – ohne die Unfallfolgen kleinreden zu wollen. Sie plädierte auf Gespräche als erzieherische Maßnahmen sowie eine „milde Geldstrafe“.
Richterin Sandra Mayer wandte Erwachsenenstrafrecht an. Sie verurteilte den 20-Jährigen zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze zu 60 Euro). Der Führerschein wurde eingezogen und eine Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren angeordnet. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.
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