Passanten haben am Samstagabend gegen 19.20 Uhr der Polizei gemeldet, dass in Göggingen mehrere Jugendliche offenbar mit einer Schusswaffe unterwegs seien.
Die Polizei traf in der Schülerstraße auf die Jugendlichen. Die vermeintliche Schusswaffe stellte sich laut Polizei als Soft-Air-Pistole heraus. Diese unterliegt keiner Erlaubnispflicht, fällt jedoch aufgrund ihres täuschend echten Aussehens unter die Kategorie „Anscheinswaffe“. Den Jugendlichen wurde die Problematik und die Gefährlichkeit ihres Verhaltens deutlich erklärt.
Nach Angaben der Polizei ist es für Außenstehende nahezu unmöglich, eine echte Waffe von einer Spielzeugwaffe zu unterscheiden. Die Beamten stellten die Softair-Pistole sicher. Die Polizei ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. (ina)
Mich verwundert immer wieder, wie und mit welcher Vehemenz gegen Verstöße gegen das Waffengesetz vorgegangen wird. Scheinbar ist man in DEU auf dem besten Wege, politisch profilierend, so ziemlich alles und jedes als Waffe zu deklarieren und gegenüber der Bevölkerung als notwendig zu verbieten darzustellen. Bleibt die Frage, wann Spargelmesser oder Brotzeitmesser als Waffen eingestuft werden und folglich durch unsere vorausschauende Politik als verboten eingestuft werden. Ich warte nur auf den Zeitpunkt, wann Bahnreisende beim Schälen ihres Apfels durch die Bundespolizei festgenommen werden, da sie sachbezogen ein Messer dazu benutzten. Wobei ich momentan nicht mal sagen kann, ob dies möglich wäre, denn Bahnhof - waffenfreie Zone - etc. kann ich eigentlich ein Brotzeitmesser mit zu meiner Bahnfahrt nehmen? Typisch deutsche Politik.
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