Dass etliche Vertreter der mehr auf dem Gewissen haben als ein Kerbholz fassen kann, ist nicht neu. Dass es Verfahrensfehler, gar Rechtsbeugung gibt vor Gericht: ebenfalls. Und dass Teile des höheren und niederen Adels zwar auf Etikette und auf Abstand pochen, jedoch mitunter an mangelndem Anstand leiden sowie an wenig entwickeltem Reflexionsvermögen, überrascht auch nicht wirklich. Heute darf solcher Befund öffentlich geäußert werden in Deutschland, aber wie war das kurz vor dem Jahr 1800 in Spanien?
Ausstellung
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