Ein bis zwei Prozent der Kosten öffentlicher Bauten. So viel verpflichtet sich der Bund, als Bauherr für Kunstwerke zu verwenden. Die Kunst am Bau Richtlinie stellt eine wichtige und berechtigte baukulturelle Investition mit langer Tradition dar. Leider trifft diese jedoch oft auf Unverständnis und Gegenwehr.
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