1/9Wir haben bei der Verkehrsüberwachung der Stadt Augsburg nachgefragt, wo Parken verboten ist und wie teuer ein Vergehen kommen kann.Parken im eingeschränkten Haltverbot /Haltverbot:Beide Vergehen kosten mindestens 15 Euro. Wer länger als eine Stundeverbotswidrig parkt, muss 25 Euro bezahlen. Gleicher Tarif gilt, wennman andere behindert.