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Nur ein Teil des Kongressparkhauses in Augsburg muss abgerissen werden – wie geht es weiter?

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Nur ein Teil des Kongressparkhauses muss abgerissen werden – wie geht es weiter?

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    Ein Blick auf das Kongressparkhaus und den maroden Überbau mit seinen Ziegelmauern am linken Gebäuderand. Dieser muss nun auch laut einem Gerichtsurteil beseitigt werden.
    Ein Blick auf das Kongressparkhaus und den maroden Überbau mit seinen Ziegelmauern am linken Gebäuderand. Dieser muss nun auch laut einem Gerichtsurteil beseitigt werden. Foto: Marcus Merk

    Die Wohnungsbau-Ruine über dem maroden Augsburger Kongressparkhaus muss verschwinden. Das Verwaltungsgericht hat nun eine Abriss-Anordnung der Stadt für rechtmäßig erklärt, nachdem die Eigentümergemeinschaft um Haupteigner Bernhard Spielberger geklagt hatte. Dieser hält einen isolierten Abriss der auf Stützen stehenden Plattform für kaum zu bewerkstelligen. Spielberger klagte gegen die Anordnung, allerdings nicht mit dem Ziel, die Ruine zu erhalten. Er hat ganz andere Pläne.

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