
Betrunkene Polizisten greifen Flüchtling an - und dürfen Job wohl behalten


Bei einem Ausflug nach Augsburg greifen betrunkene Polizisten aus Giengen einen Flüchtling an. Ein Beamter muss fast ins Gefängnis. Nun gibt ihm das Gericht aber eine Chance.
Es sollte ein feucht-fröhlicher Ausflug nach Augsburg sein. Polizisten aus dem baden-württembergischen Giengen an der Brenz feierten am 21. September 2016 in der Stadt. Sie besichtigten hier eine Brauerei, danach zogen sie durch Bars und Kneipen. Für zwei Beamte hatte der Ausflug aber gravierende Folgen. Weil sie nachts am Königsplatz einen Asylbewerber offensichtlich grundlos angegriffen haben, landeten sie vor Gericht. Einem der Beamten – ein 43-jähriger Oberkommissar – drohte wegen des Übergriff auch der Rauswurf. Nun kann er aber darauf hoffen, dass er seinen Job behält.
Der Konflikt zwischen den Polizisten und dem damals 25-jährigen Flüchtling aus Senegal begann in der Filiale der Fast-Food-Kette Mc Donald’s am Kö. Fünf Polizisten setzten sich an einen Tisch, an dem bereits der Asylbewerber saß. Der 43-Jährige rempelte den dunkelhäutigen Mann offenbar grundlos an und sagte zu ihm: „Black man go home.“ Was übersetzt heißt: „Schwarzer Mann, geh’ nach Hause.“ Zudem drückte der Kommissar dem Mann einen Hamburger gegen den Kopf.
Als der Flüchtling deshalb das Lokal verließ, rannte der 43-Jährige ihm hinterher und versuchte, ihm ein Plastik-Tablett gegen den Kopf zu schlagen. Draußen mischte sich dann auch noch ein 41-jähriger Kollege des Oberkommissars ein. Er hielt den Flüchtling zeitweise fest. Währenddessen schlug der Oberkommissar dem Asylbewerber mit der Faust gegen den Kopf und trat ihm gegen den Oberschenkel. Danach verfolgten beide Polizisten den Flüchtling und versuchten dabei, ihm so von hinten in die Beine zu treten, dass er stürzt. Allerdings gelang ihnen das nicht.
Übergriff in Augsburg: Erst hatten die Polizisten die Vorwürfe nur teilweise eingeräumt
In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatten beide Polizisten die Taten nur teilweise eingeräumt. Der 43-Jährige sprach von einem Missverständnis, als er den Senegalesen in dem Burger-Lokal gefragt habe, ob an seinem Tisch noch Platz sei. Der Flüchtling sei deshalb aufgesprungen und habe sich vor ihm aufgebaut. Das Gericht glaubte ihm seine Erklärungen aber nicht. Der Oberkommissar wurde deshalb in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Damit wäre der Vater von drei Kindern nicht nur ins Gefängnis gekommen, er wäre auch automatisch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.
Gegen dieses Urteil wehrte sich der Oberkommissar, er ging in Berufung. Nun, in der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, gab sich der Polizist deutlich reumütiger. Dieses Mal räumte er alle Vorwürfe der Anklage ein. Er sei vorher auch nicht von dem Senegalesen provoziert worden, so der Beamte. „Mein Verhalten war inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen“, sagte er. Er habe, vermutlich auch durch den vielen Alkohol, komplett die Selbstbeherrschung verloren. Im ersten Prozess war bekannt geworden, dass der Beamte im Internet auf Facebook ein AfD-Plakat weiterverbreitet hatte, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtete. Ein generelles Problem mit Asylbewerbern habe er aber nicht, versicherte der Mann.
Nach dem Geständnis war der Prozess schnell beendet. Die Zeugen aus der Tatnacht mussten nicht mehr gehört werden. Das ersparte auch den Kollegen des Polizisten eine erneute Aussage. Im ersten Prozess war aufgefallen, dass die Schichtkollegen, die beim Ausflug dabei waren, alle nicht viel gesehen und mitbekommen haben wollten. Die Staatsanwältin sprach von „auffälligen Erinnerungslücken“.
Attacke am Kö: Nun fiel das Urteil wegen der Geständnisse deutlich milder aus
Wegen des Geständnisses fiel das Urteil für den Kommissar nun vor dem Landgericht auch deutlich milder aus. Mit elf Monaten auf Bewährung liegt die Strafe nun gerade noch unter der Grenze von zwölf Monaten, ab der ein Beamter automatisch seinen Job verliert. Nun muss der 43-Jährige zwar immer noch mit einem Disziplinarverfahren rechnen, an dessen Ende auch weiterhin eine Entlassung stehen kann. Das Gericht räumte ihm mit dem Urteil aber die Chance ein, dass er bei der Polizei bleiben kann. Der Oberkommissar war seit dem Zwischenfall auf dem Königsplatz vom Dienst suspendiert. Das neue Urteil nahm der Beamte sichtlich erleichtert auf. Seine Verteidigerin Nicole Lehmbruck erklärte dann auch sofort, dass er das Urteil annimmt. Auch Staatsanwältin Birgit Milzarek kündigte an, gegen das Urteil nicht mehr vorzugehen.
Der zweite an dem Übergriff beteiligte Beamte ist in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Weil der 41-jährige Polizeihauptmeister nun aber auch ein umfassenderes Geständnis ablegte, reduzierte das Gericht die Strafe für ihn auf 9000 Euro. Er wollte das Urteil im Gerichtssaal allerdings noch nicht akzeptieren. Sein Anwalt hatte eine noch deutlich niedrigere Geldstrafe beantragt.
Lesen Sie dazu auch: Betrunkene Polizisten griffen Flüchtling an: Wie geht es mit ihnen weiter?
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wieder mal habe ich den Eindruck, dass Gerichte sich auf taktische Spielchen der
Angeklagten (bzw. deren Verteidiger) einlassen.
Erst schaut man mal, ob man ohne Geständnis / mit nur teilweiser Einräumung
"durchkommt" bzw. wieviel es "kostet".
In der zweiten Instanz kommt dann (wenn als nun unvermeidbar eingeschätzt)
ein Geständnis und schon gibt den meist zu erwartenden Bonus .........
Da bleibt nur zu hoffen, dass das Korrektiv "Disziplinarverfahren" zur Entfernung
aus dem Polizeidienst führt.
Selbst wenn man der Aussage glaubt, dass die Polizisten betrunken gewesen sind und sie sich nicht unter Kontrolle hatten, dann ist der verurteilte Kommissar trotzdem nicht für den Polizeidienst geeignet: denn er hat nachweislich vor Gericht gelogen. Da Polizisten ständig vor Gericht aussagen müssen, ist das nicht zu verzeihen. Außerdem hat ein Polizist sich auch im Privaten zu benehmen. Alkoholkonsum darf da keine Entschuldigung sein. Denn egal wie betrunken man ist, auch im Rausch kommt nur auf die Idee, Flüchtlingen hinterher zu laufen, um sie zu schlagen und treten, wenn man nüchtern etwas gegen sie hat. Vielleicht sinkt im Rausch die Hemmung das umzusetzen, aber grundsätzlich wird man nicht Rassist, nur weil man über den Durst getrunken hat.
Auch die Kollegen, die sich alle nicht erinnern wollten, sollten dienstrechtlich belangt werden. Es ist ein grassierendes Problem der Polizei, das in vielen Verfahren auffällt. Der Corpsgeist verhindert ehrliche Aussagen. Dies ist durch Insider und Kriminologen schon lange bekannt. In Fällen wie dem Mord an Oury Jalloh in einer Dessauer Gefängniszelle wurde das sogar vom zuständigen Richter deutlich gesagt: er musste damals die angeklagten Polizisten freisprechen, weil die Verschleierungen und Lügen von Staatsanwaltschaft und Polizei so ausufernd waren, dass die Wahrheit nicht mehr gefunden werden konnte. Dies sind aber alles keine Einzelfälle: systematisch werden Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt und ähnliches mit Gegenanzeigen wegen Widerstand beantwortet. Dies wird durch die Polizeigewerkschaften und Vorgesetzte so angeleitet, wie kritische Polizisten aus der Praxis berichten.
Die Unterwanderung der Polizei durch Rechtsextreme ist auch schon länger bekannt: so finden sich in Nazi-Whatsapp-Gruppen immer wieder Polizisten, die die Gruppen mit Informationen beliefern, so zum Beispiel über die Einsätze rund um Freital, wo der Hundertschaftsführer eng mit den Freitaler Nazis befreundet war. Wenn man sich vorstellt, dass in Zukunft AfD-Innenminister über eine Truppe verfügen, die rechts ausgerichtet ist, und die mittels Polizeigesetzen und technischer Ausrüstung gehörige Machtbefugnisse und -mittel hat, dann kann sich jeder vorstellen, was dann hier passiert.
Es wäre dringend erforderlich, unabhängige Stellen einzurichten, die gegen Polizeigewalt und die Unterwanderung von rechts vorgehen.
Was ist denn das aktuelle Bild der Polizei, Herr Reindl? Oder sprechen Sie von Ihrem aktuellen Bild? Ich vermute, Sie haben nicht viel Ahnung, was Polizisten jeden Tag machen und erleben. Es gibt auch bei der Polizei schwarze Schafe - die gibt's sicher in jedem Beruf. Das aber auf die Polizei generell zu übertragen, finde ich ziemlich daneben.
Da gebe ich Ihnen in allen Punkten recht.
Umso wichtiger ist es natürlich mit schwarzen Schafen den richtigen Umgang zu finden und das tut der Dienstherr hoffentlich. Meinem subjektiven Rechtsempfinden entspricht das Urteil auc hangesichts der Vorgeschichte ganz eindeutig nicht.
Und auch die AZ bleibt hinter meinen Erwartungen zurück. Man hätte sich ruhig die Mühe machen dürfen über das Opfer zu berichten.
Siehe auch hier:
https://twitter.com/goldi/status/1111183915132350464
Hallo Herr S.,
Sie finden eine Info zu dem Opfer in dem ersten Bericht zu dem Vorfall.
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Betrunkene-Polizisten-attackieren-Fluechtling-Haftstrafe-id51316276.html
Viele Grüße, Barbara Dreyer
Community-Management der Augsburger Allgemeinen
moderator@augsburger-allgemeine.de
Sie haben Recht. Danke für die Info.
In dem alten Artikel ist die Rede von einer „Ausgleichszahlung“ von 250 Euro(!), die der Täter dem Opfer geleistet habe. Kurios.
Ich finde auch, dass so jemand nicht weiter als Polizist tätig sein darf.
Erst mit höchster Brutalität auf Flüchtlinge losgehen und dann auch noch vor Gericht zu lügen.
Das spiegelt das aktuelle Bild der Polizei sehr gut wieder.
Einen Dienst als Beamter als Job zu bezeichnen - das fällt nur einem Herrn Heinzle ein.
Tja, Polizist müsste man sein. Da drücken die Richter natürlich beide Augen zu, obwohl jeder anständige Mensch sagen würde, der muss aus dem Staatsdienst entlassen werden.
Ein solcher Polizist - der auch noch die Unwahrheit sagte vor Gericht - hat meines Erachtens im Staatsdienst nichts verloren. Das was sich der geleistet hat, ist nicht durch seine Trunkenheit zu erklären sondern Ausfluss seiner geistigen Haltung. Entfernung aus dem Dienst wäre die angemessene Reaktion des Dienstherrn und an die Adresse der Kameraden, die das deckten eine deutliche Warnung.