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  3. Prozess in Augsburg: Cybergrooming: Mann aus NRW wird zur Gefahr für einen Zehnjährigen

Prozess in Augsburg
27.08.2020

Cybergrooming: Mann aus NRW wird zur Gefahr für einen Zehnjährigen

Ein 23-Jähriger nahm zu einem Zehnjährigen zuerst über das Internet Kontakt auf, später trafen sie sich privat. Nun stand der Täter in Augsburg vor Gericht.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 23-Jähriger fordert einen Zehnjährigen im Chat auf, pornografische Bilder zu erstellen. Später treffen sich die beiden. Nun wurde der Täter in Augsburg verurteilt.

Ein Mann und ein Kind lernen sich auf einer Spieleplattform im Internet kennen. Sie werden schnell vertraut. Eines Nachts schickt der Zehnjährige dem Unbekannten auf dessen Wunsch hin per Whatsapp ein Foto von seinem Penis. Der Mann schickt wiederum ein Video, auf dem zu sehen ist, wie er sich gerade befriedigt. In nur drei Wochen, so stellte später die Augsburger Kripo fest, haben der Mann und der Zehnjährige 1216 Nachrichten ausgetauscht. Der Täter wusste, wen er da vulgär zu sexuellen Handlungen aufforderte. Das Alter des Jungen war ihm bekannt.

Der Täter, ein heute 23 Jahre alter Mann aus Nordrhein-Westfalen, stand nun in Augsburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann, der als Barkeeper arbeitet, des sexuellen Missbrauchs sowie der Verbreitung und des Erwerbs von pornografischen Schriften angeklagt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.08.2020

An Herrn Peter Richter,
ich vermute, das Gericht fällte das Urteil, und nicht, dass das Urteil fiel.
Gruß
W Becherer

27.08.2020

Ich hoffe doch, dass wenigstens eine Psychotherapie zur Bewährugsauflage gehört.